Urheberrecht - Anwalt in Köln, Düsseldorf & Wiehl
Die Urheber und ihr Urheberrecht stehen immer im Fokus jedes Werkes. Denn der Schaffensprozess des Urhebers will belohnt werden. Dies gilt für Fotografen ebenso wie für Architekten, Filmer oder Musiker. Diese Urheber setzen ihre Ideen um, indem sie diese zu Tage tragen. Die Allgemeinheit kann daran teilhaben. Doch das soll nicht bedeuten, dass das Schaffenswerk kostenlos ist. Und der hierfür notwendige Schutz ist im Urhebergesetz (UrhG) verbrieft. Soweit zur Theorie.
Denn oft fehlt es an einer effektiven Um- und Durchsetzung der Urheberrechte, weil Urheber in Vertragsverhandlungen häufig unbewusst ihre Urheberrechte verschenken. Dabei sieht beispielsweise § 32 Urhebergesetz von Anfang an eine angemessene Vergütung für den Urheber vor. So heißt es wörtlich: „Soweit die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist, kann der Urheber von seinem Vertragspartner die Einwilligung in die Änderung des Vertrages verlangen, durch die dem Urheber die angemessene Vergütung gewährt wird.“
Die Rechtsanwälte von KBM Legal in Köln, Düsseldorf & Wiehl und hier insbesondere Götz Sommer, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, verhelfen Ihnen bei der Durchsetzung und Verteidigung Ihrer Urheberrechte. Wir begleiten Sie bei Vertragsverhandlungen, u.a. im Filmrecht, Musikrecht und Bildrecht, damit die Urheberrechte an Ihrem Werk von Beginn an entsprechend berücksichtigt werden. Wir passen nachträglich Ihren Vertrag auf eine angemessene Vergütung an und helfen im Umgang mit Verwertungsgesellschaften wie z.B. der GEMA oder der GVL.
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