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Hotellerie und Gastronomie

Hotellerie und Gastronomie

Tourismus

In der Werbepraxis der Tourismusbranche steht in erster Linie die Preiswerbung im Vordergrund. Egal ob Flugunternehmen, Reiseveranstalter, Anbieter von Ferienimmobilien oder Hotel: die Preisangabenverordnung ist für alle zu beachten und wettbewerbsrechtlich von nicht zu unterschätzender Bedeutung.
 

Zudem war in der Vergangenheit insbesondere bei Hotels immer wieder die unzulässige Verwendung einer Sterne-Kennzeichnung Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Verfahren. Auch Busunternehmen oder Schiffsbetreiber, die ihre Reisebusse oder Schiffe mit Klassifizierungs-Sternen gekennzeichnet haben, müssen sich fragen lassen, ob ihre dahingehende Werbung irreführend ist. 
 

Gerade vor dem Hintergrund der Erstellung kostspieliger Kataloge sind Werbeaussagen, die darin gemacht werden, frühzeitig zu überprüfen, um keine Abmahnung oder gar einstweilige Verfügung zu erhalten.


Gastronomie

Im Bereich der Gastronomie stehen Unternehmer häufig vor der Frage, wie ihre Speisekarten zu gestalten sind bzw. welche Informationen Sie ihren Kunden zur Verfügung zu stellen haben. Dies betrifft nicht lediglich Unternehmen, die über ihren Lieferservice online ihre Waren anbieten, sondern auch „stationäre“ Geschäfte.

Die Lebensmittel-Informations-Verordnung (LMIV) und die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) treffen hier umfangreiche Regelungen, die für den Unternehmer selbst allerdings häufig undurchsichtig und unklar sind.

  • Welche Informationspflichten habe ich? 
  • Welche Allergene und Zusatzstoffe sind anzugeben? 
  • Wie ist die Information zu erteilen? 

Immer mehr Vertragsschlüsse im Bereich der Gastronomie erfolgen über Vermittlungsplattformen im Internet. Auch deren Betreiber sind jedoch von der Haftung für Verstöße bei Ihnen gelisteter Unternehmen nicht zwangsläufig freigestellt (vgl. etwa Kammergericht Berlin, Urteil vom 21.06.2017, Az. 5 U 185/16).

Zu Fragen des Wettbewerbs- und Werberechts stehen Ihnen Rechtsanwalt Götz Sommer, Fachanwalt im Urheber- und Medienrecht, sowie Rechtsanwalt Marc Nörig, Fachanwalt im gewerblichen Rechtsschutz, gerne zur Verfügung.