Verlagsrecht

Verlagsrecht - Anwalt Medien Köln, Düsseldorf & Wiehl

Ein Teilgebiet des Medienrechts ist das Verlagsrecht. Das Verlagsrecht spiegelt in erster Linie das Rechtsverhältnis zwischen dem Autor und seinem Verleger wider. Die Anwälte unserer Kanzlei, insbesondere Götz Sommer, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, führen für Sie Vertragsverhandlungen und setzen sich für eine zielgenaue und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vertragsgestaltung ein. Die Rechtsanwälte von KBM Legal zeigen Ihnen detailliert auf, welche Rechte und Pflichten aus den einzelnen Verlagsverträgen entstehen.

Folgende Verträge sind für das Verlagsrecht von Relevanz:

  • Verlagsvertrag
  • Übersetzungsvertrag
  • Editionsvertrag
  • Ausgabenvertrag
  • Hörbuchvertrag
  • Fachbuchvertrag
  • Kunstverlagsvertrag

Der Verlagsvertrag

Der wichtigste Vertrag im Verlagsrecht ist der Verlagsvertrag, der zwischen dem Autor und dem Verleger geschlossen wird. Der Verlagsvertrag ist nicht formbedürftig. Es bietet sich jedoch an, zumindest die wesentlichen Punkte zwischen Verleger und Autor schriftlich zu vereinbaren, um späteren Missverständnissen vorzubeugen. Wird ein Verlagsvertrag geschlossen sind insbesondere nachfolgende Fragestellungen zu beachten:

  • Welche Pflichten hat der Verfasser?
  • Welche Pflichten hat der Verleger?
  • In welchem Umfang soll eine Rechtseinräumung erfolgen? Inwieweit spielt eine Offline-/Online-Verwertung eine Rolle?
  • Wann empfiehlt es sich, das „Printing on demand“ in den Verlagsvertrag mit aufzunehmen?
  • Wie muss das Manuskript beschaffen sein? Welche äußerlichen bzw. inhaltlichen Vorschriften sind zu beachten?

Autoren, Verfasser & Schriftsteller

Autoren, Verfasser & Schriftsteller schreiben Bücher, Artikel, Aufsätze und Drehbücher, welche einer möglichst hohen Vielzahl von Nutzern zugänglich gemacht werden sollen. Um auf ein bestehendes Vertriebsnetz sowie eine gut ausgebaute Infrastruktur bzw. wichtige Branchenkontakte sowie Kontakte zur Presse und damit einhergehende Öffentlichkeitsarbeit zurückgreifen zu können, ist die Zusammenarbeit mit einem Verlag nahezu unumgänglich. Dabei spielen für den Autor gegenüber dem Verleger Verwertungsrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte und Auskunftsrechte eine bedeutende Rolle.

Häufige Fragestellungen hierzu sind:

Verwertungsrechte:

  • Welche Rechte braucht der Verleger? Welche Rechte kann der Autor, Verfasser und Schriftsteller behalten, bzw. anderweitig verwerten?
  • Welcher Preis ist für eine Auflage angemessen?
  • Welche Vergütung kann verlangt werden?
  • Wie bemisst sich der Preis für eine Auflage?
  • Wann ist die Vergütung fällig?
  • Zu welchem Zeitpunkt ist das Manuskript abzuliefern?
  • Wann kann eine Vertragsstrafe anfallen?
  • Werde ich an den Erlösen einer Verramschung beteiligt?
  • Wann kann ich von dem Verlagsvertrag zurücktreten bzw. kündigen?
  • Was versteht man unter der vertraglichen Treuepflicht?
  • Was passiert mit meinen Rechten in der Insolvenz des Verlages?

Urheberpersönlichkeitsrechte

  • Welche Urheberpersönlichkeitsrechte bestehen an dem Werk?
  • Was habe ich als Autor in Bezug auf fremde Persönlichkeitsrechte zu beachten?
  • Inwieweit kann ich Änderungen des Entwurfs nach der Korrektur des Verlages verlangen?
  • Welche Möglichkeiten bestehen, um Änderungswünsche durchzusetzen?

Auskunftsrechte:

  • Was für Auskunftsrechte habe ich als Autor gegenüber meinem Verlag?
  • Wie kann ich meine Auskunftsrechte durchsetzen?

Ghostwriter

Der Ghostwriter schreibt für einen Dritten - zumeist eine Person des öffentlichen Lebens - ein Sprachwerk unter Verzicht auf die Nennung seines Namens als Urheber. Dabei stellen sich häufig folgende Fragen:

  • Inwieweit sind Ghostwriter in rechtlicher Hinsicht als Autoren zu behandeln und welche entsprechenden Rechte ergeben sich daraus?
  • In welchem Umfang hat ein Ghostwriter ein Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft?
  • Wann ist die Bezeichnung Ghostwriter wettbewerbswidrig?

Lektoren & Übersetzer

Der Lektor überarbeitet das vom Autor verfasste Werk. Dabei bringt er oft eigene Ideen mit in das Werk ein. Der Übersetzer hingegen übernimmt das vom Autor erstellte Werk und übersetzt dieses. Dabei wird dem Übersetzer ein sprachlicher Gestaltungsspielraum zugestanden. Häufige Fragestellungen hierzu sind:

  • Wann wird der Lektor Miturheber des Werkes?
  • In welchem Umfang hat die Bearbeitung durch den Lektor zu erfolgen?
  • Welche Rechte haben Übersetzer?
  • Wie sind sie an dem Werk zu beteiligen? 

Herausgeber & Verleger

Der Verlag trägt für das Verlegen des Werkes die wirtschaftliche Verantwortung. Daher müssen Preise, Auflagen und Werktitel, um nur einige Beispiele zu nennen, wohl überlegt sein. Dabei ergeben sich in rechtlicher Hinsicht besonders häufig die nachfolgenden Fragestellungen:

  • Welche Sorgfalts- und Prüfpflichten bestehen im Verlag?
  • Welche Auswahl bzw. welche laufende Überwachung muss bezüglich der Lektoren erfolgen?
  • Wann besteht eine Haftung bei vermehrten Druckfehlern?
  • Welche Nutzungsrechte werden für die Verwendung von Fotografien benötigt?
  • Welche Werktitel können benutzt werden?
  • Wann empfiehlt sich eine Anzeige im Titelschutzanzeiger?
  • Wann hat der Autor einen Anspruch auf weitere Beteiligung?