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Bildrecht

Bildrecht - Anwalt Köln, Düsseldorf & Wiehl

Für Fotografen:

Ein professioneller Fotograf braucht den richtigen rechtlichen Rahmen, um am Markt seine Interessen erfolgreich durchzusetzen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Verträge nur mündlich abgeschlossen werden oder Nutzungsrechte erst später in der Rechnung auftauchen oder handschriftlich ergänzt werden.

Folgende Fragestellungen treten häufig aus Sicht des Fotografen auf:

  • In welchem Umfang sollten Nutzungsrechte vereinbart werden? In welcher Höhe kann ein Aufschlag geltend gemacht werden, wenn Nutzungsrechte nicht in dem vereinbarten Umfang genutzt werden?
  • Inwieweit haftet der Fotograf für eigene Auslagen im Rahmen eines Fotoshootings? Kann beispielsweise eine Haftungsbegrenzung für Models vereinbart werden?
  • Was muss bei Werbefotografien bzgl. anderer Marken und Kennzeichen beachtet werden?
  • Wann müssen Originaldateien an den Auftraggeber herausgegeben werden?
  • In welchem Umfang darf der Fotograf die Auftragsfotos selbst nutzen, insbesondere wenn es sich um Werbefotografien handelt?

Hat ein Dritter ohne Ihre Zustimmung ein Lichtbild veröffentlicht, so machen unsere Anwälte von KBM Legal in Köln, Düsseldorf & Wiehl Ihre Ansprüche effektiv und gezielt geltend. Das Gesetz selbst sieht dabei zunächst die Abmahnung als außergerichtliches Mittel vor. Hat eine Abmahnung keinen Erfolg, setzen die Rechtsanwälte unserer Kanzlei mit Götz Sommer, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Ihre Ansprüche auf Unterlassen und Schadensersatz auch gerichtlich für Sie durch. 

Für Bild- und Fotografienutzer:

Nutzer von Bildern und Fotografien stehen regelmäßig vor der Frage, ob sie den passenden Nutzungsumfang erworben haben, um ihre Projekte umzusetzen. Dabei stellen sie häufig fest, dass die erworbenen Rechte nicht ausreichend sind. Es kommt daher entscheidend darauf an, mit dem Fotografen und/oder Künstler vorab über den Verwendungszweck zu sprechen und diesen schriftlich zu fixieren.

Dabei ist – insbesondere im Bereich der Werbefotografie – an die nachfolgenden Problematiken zu denken:

  • Für welchen Zeitraum dürfen die Bilder genutzt werden?
  • In welchem Umfang sind Bildkollagen zulässig?
  • In welchem Umfang kann eine Bildmanipulation erfolgen?
  • Wann muss der Name des Fotografen zwingend genannt werden?
  • Welche Abgaben sind an die Künstlersozialkasse zu zahlen?
  • In welchem Umfang dürfen Fotos nachgestellt werden?

Die Anwälte von KBM Legal stehen Ihnen bei Fragen in diesem Bereich gerne zur Verfügung. Unsere Kanzlei handelt für Sie die entscheidenden Nutzungs- und Verwertungsrechte aus und erstellt den für Sie passenden Vertrag. Wir setzen Ihre Ansprüche – notfalls auch gerichtlich – durch und wehren unbegründete Ansprüche ab.