Unterstützung und rechtliche Beratung der Erben
In komplizierten Erbfällen mit vielzähligen Erblasseranordnungen oder schwierigen Vermögensverhältnissen können sich die Erben oftmals nicht auf eine ganzheitliche Lösung einigen. Anstelle eines handfesten Erbstreits sollte die Nachlassabwicklung besser vollständig auf eine neutrale Person auslagert werden. Ein Testamentsvollstrecker hat kein Vermögensinteresse am Nachlass und ist daher geeignet, eine faire Lösung für alle Beteiligten zu finden.
So kann ein Testamentsvollstrecker beispielsweise bei der Aufteilung von Immobilienbesitz hilfreich sein. Soll eine Immobilie verkauft oder auf einen Erben vollständig übergehen, fungiert der Testamentsvollstrecker als neutraler Vermittler. Denn finden die Erben keine Lösung, bleibt nach der geltenden Rechtslage nur die Teilungsversteigerung der Immobilien, mit der unschwer erkennbaren Folge, oftmals nur einen Ersteigerungserlös weit unter Wert zu erhalten.
Ein Testamentsvollstrecker ist daher nicht nur – wie im Idealfall – die seitens des Erblassers eingesetzte und genau instruierte Vertrauensperson. Ein Testamentsvollstrecker kann auch durch die Erben beauftragt werden, um unabhängig und neutral einen Nachlass fair und gerecht auf alle Erben entsprechend ihrer Quoten zu verteilen.
Manche Erben wollen die Testamentsvollstreckung hingegen in die eigenen Hände nehmen oder werden vom Erblasser im Testament für diese Aufgabe benannt. Ein erfahrener Testamentsvollstrecker kann in derartigen Fällen unterstützend und beratend zur Seite stehen. Meist geschieht dies durch Erteilung einer Rechtsberatung oder durch die Übernahme von Teilaufgaben - zum Beispiel die Anfertigung der Erbschaftsteuererklärung.