AGB erstellen - Anwalt Köln, Düsseldorf und Wiehl
Durch die Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) erhalten Unternehmen die Möglichkeit der einheitlichen Vertragsabwicklung, welche in der Regel auf ihre eigenen konkreten wirtschaftlichen Bedürfnisse angepasst werden. Aufgrund der zumeist einseitigen Durchsetzungsmöglichkeiten der AGB versucht der Gesetzgeber durch gesetzliche Regelungen ein Gleichgewicht zwischen den Parteien sicherzustellen. Um entscheidende Vorteile am Markt durch AGB zu generieren, sollten AGB daher auch immer individuell auf die einzelnen Bedürfnisse des Unternehmens abgestimmt werden.
Dabei stellen sich in der Regel bereits im Vorfeld folgende Fragen:
- Welchen Zweck will das Unternehmen mit der Verwendung der AGB verfolgen?
- In welchen Geschäftsbereichen sollen AGB zum Einsatz kommen?
Dabei gilt zu beachten, dass der Grundsatz der Privatautonomie prinzipiell weite Spielräume eröffnet. Gleichwohl erfährt diese Gestaltungsfreiheit erhebliche Einschränkungen durch eine Vielzahl an Vorschriften, insbesondere dann, wenn ein Verbraucher an dem Rechtsgeschäft beteiligt ist (B2C). Dabei ist dann im speziellen folgendes zu beachten:
- Wie soll das Rechtsgeschäft zustande kommen?
- Sind dritte Parteien in den Abschluss des Vertrages direkt oder indirekt eingebunden? Welche Zahlungsmodalitäten bestehen und welche Informationen sollen bzw. sind dem Kunden zur Verfügung zu stellen?
Aber auch unabhängig von dem Geschäftspartner sorgt vor allem die wachsende Spezialisierung der einzelnen Geschäftsfelder in Unternehmen für das Bedürfnis nach einer individuellen Lösung. Denn gerade auf den stark umkämpften Märkten kann die Verwendung effektiver und individuell zugeschnittener AGB den entscheidenden Vorteil bringen. Im Rahmen der Individualisierung sind besonders die nachfolgenden Fragen erheblich:
- Werden Abwehrklauseln wirksam und sinnvoll eingesetzt?
- Inwieweit kann die Haftung zulässig beschränkt bzw. erweitert werden?
- Inwieweit kann die Gewährleistung beschränkt bzw. erweitert werden?
- Werden Klauseln zur Gefahrtragung wirksam eingesetzt?
- Wie werden Schieds- und Schlichtungsklauseln richtig vereinbart?
Hier stoßen insbesondere die im Internet inzwischen weit verbreiteten kostenlosen AGB-Generatoren regelmäßig an ihre nachvollziehbaren Grenzen. In der persönlichen anwaltlichen Beratung bildet hingegen die sorgfältige und umfassende Ermittlung sämtlicher relevanter Regelungsmaterien des Einzelfalls die Grundlage für die rechtssichere Ausgestaltung spezifischer Rahmenbedingungen. Dies gilt besonders für folgende Bereiche:
- Allg. Einkaufsbedingungen
- Inkassoverträge / Factoring
- Frachtgeschäfte
- Liefergeschäfte
- Geschäftsbesorgungsverträge
- Mietverträge
- Lizenzverträge
- Onlinegeschäfte / Versandhandel
- Software und EDV Verträge
- Urheber- und Verlagsverträge