Kündigung Betriebsratsmitglied

Kündigung Betriebsratsmitglied

Mit Aufnahme des Amts als Betriebsratsmitglied genießt das Mitglied ab diesem Zeitpunkt Kündigungsschutz, damit es seinen Aufgaben bedenkenlos nachgehen kann – auch dann, wenn es aufgrund der Betriebsratsarbeit zu Meinungsverschiedenheiten mit dem Arbeitgeber kommt.

Außerordentliche und ordentliche Kündigung

So sind Betriebsratsmitglieder in der Regel vor ordentlichen Kündigungen geschützt, außer es handelt sich um eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung, beispielsweise bei einer Betriebsstillegung.

Ansonsten können Betriebsratsmitglieder ausschließlich außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden. Zuvor hat der Arbeitgeber jedoch ein Kündigungsersuchen an den Betriebsrat zu übermitteln und dessen Zustimmung einzuholen. Die Zustimmung muss dabei vor Ausspruch der Kündigung erfolgen. Die Kündigung ist ohne Zustimmung des Betriebsrats unwirksam. Eine nachträgliche Zustimmung durch den Betriebsrat ist nicht zulässig.

Das betroffene Betriebsratsmitglied darf nicht an der Beratung der Arbeitnehmervertretung teilnehmen und muss sich von einem Ersatzmitglied vertreten lassen.

Verweigerung der Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

Wird dem Arbeitgeber die Zustimmung durch den Betriebsrat verweigert, kann der Arbeitgeber einen Antrag auf Ersetzung der Zustimmung beim Arbeitsgericht stellen. Ist die außerordentliche Kündigung gerechtfertigt, gibt das Gericht dem Antrag in der Regel statt und der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer und Betriebsratsmitglied die Kündigung aussprechen.