Bewertungsplattformen
Mit den Bewertungsplattformen ist Kunden, Patienten oder z.B. Arbeitnehmern die Möglichkeit zur nachträglichen Abrechnung mit einer vermeintlich schlechten Leistung oder unfairen Behandlung gegeben worden. Dabei wird häufig außer Acht gelassen, dass die Leistung oftmals nicht vollständig schlecht oder die Behandlung nicht vollständig unfair gewesen ist. Gleichzeitig kann die Bewertung die Reputation des Unternehmens erheblich gefährden. Ein entsprechender Eingriff in die Rechte des Unternehmens muss nicht hingenommen werden.
Welche Rechte habe ich als Unternehmer gegen eine unzulässige Bewertung?
Gegen eine unzulässige Bewertung besteht die Möglichkeit der Abmahnung gegenüber dem Bewertenden, um diesen außergerichtlich die Möglichkeit zu geben, ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Die Kosten der berechtigten Abmahnung sind dabei von demjenigen zu tragen, welche die Bewertung online stellte.
Haben Sie Fragen? Rechtsanwalt Götz Sommer, Fachanwalt im Urheber- und Medienrecht sowie Rechtsanwalt Marc Nörig, Fachanwalt im gewerblichen Rechtsschutz stehen Ihnen bei Fragen rund um Bewertungen auf Plattformen, wie z.B. Google Places, jameda, spickmich, Autoplenum, Holiday Check & Co jederzeit gerne zur Verfügung.