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Werbeagenturen und Marketingunternehmen

Das Werberecht in der Werbebranche

Wettbewerbsrecht in der Medienagentur und in Marketingunternehmen

Ein großer Teil des Wettbewerbsrechts befasst sich mit der Frage, in wieweit die jeweilige Werbung noch zulässig ist oder nicht. Dies betrifft Werbeagenturen und Marketingunternehmen gleich in doppelter Hinsicht. Zum einen haben Sie den Auftrag für ihre Kunden eine erfolgreiche Werbekampagne durchzuführen, auf der anderen Seite sehen sich auch Werbeagenturen selbst untereinander einem hart umkämpften Wettbewerb ausgesetzt. Nicht selten gehört es daher zum wirtschaftlichen Kalkül mit einer Werbekampagne auf sich aufmerksam zu machen, welche jedoch die Grenzen des werberechtlich zulässigen bereits verlassen hat.

  • Wie kann Werbung rechtssicher gestaltet werden?
  • Nach welchen unterschiedlichen Maßstäben beurteilt sich Werbung im Fernsehen, Internet und Print?
  • Welche Branchen und Zielgruppen spielen im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht eine Rolle?

 

Irreführung in der Werbebranche

Für Werbeagenturen und Marketingunternehmen stellt sich daher häufig die Frage, ob es sich beispielsweise um die unzulässige Verwendung von Superlativen, wie „die beste Werbeagentur“ oder „das größte Marketingunternehmen“ handelt oder ob eine solche Bezeichnung im Einzelfall sogar gerechtfertigt sein kann. Auch im Hinblick auf ihre Kunden haben Marketingagenturen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften im Auge zu behalten, um jene nicht in rechtliche Schwierigkeiten zu bringen und möglicherweise selbst haftungsrechtlich für Fehler einstehen zu müssen.

Ideen, Konzepte & Co

Wettbewerbsrechtliche Fragestellungen können auch dann auftreten, wenn sich Werbeagenturen über Pitches für Aufträge bei Unternehmern bewerben. Verwendet der (potentielle) Auftraggeber das vorgestellte Konzept dann ohne Einverständnis der Werbeagentur, sind wettbewerbsrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und auf Schadenersatz gegen den Auftraggeber denkbar. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sieht in bestimmten Fällen hierfür sogar strafrechtliche Konsequenzen vor.

 "...schneller, höher, weiter"

Die Versuchung kann da sein. Doch wettbewerbsrechtliche Verstöße bleiben in der Regel nicht unentdeckt, da sich die Marketingsunternehmen und Werbeagenturen untereinander kennen und um die Werbung des jeweils anderen wissen. Es ist daher durchaus empfehlenswert, wichtige Werbekampagnen oder einzelne Werbemaßnahmen vorher durch einen kompetenten Rechtsanwalt im Bereich Werberecht überprüfen zu lassen und sich gegebenenfalls selbst durch geeignete Maßnahmen zum Ideenschutz abzusichern.

Im Bereich des wettbewerbsrechtlichen Werberecht stehen Ihnen als Rechtsanwälte Götz Sommer, Fachanwalt im Urheber- und Medienrecht sowie Marc Nörig, Fachanwalt im gewerblichen Rechtsschutz gerne zu ihrer Verfügung.