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Kündigung

Korrekte Kündigung als Arbeitgeber

Entlassung von Arbeitnehmern

In der heutigen Arbeitswelt kommt es immer seltener vor, dass Arbeitnehmer von der Ausbildung bis zur Rente bei ein und demselben Unternehmen beschäftigt sind. Unsere und die globale Wirtschaft sind in dieser Hinsicht wesentlich flexibler und dynamischer geworden. Als Folge kommt es daher immer häufiger vor, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer voneinander trennen. Im Idealfall geschieht dies im beiderseitigen Einvernehmen. Nicht selten passiert es jedoch, dass auch schon einmal mit härteren Bandagen gefochten werden muss. Etwa dann, wenn der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage anstrengt. Gerade für letzteren Fall sollten Sie als Arbeitgeber bestmöglich vorbereitet sein bzw. wirkungsvoll und rechtlich einwandfrei agieren.

Abmahnung, Kündigung, Aufhebungsvertrag

So sollten beispielsweise schriftliche Abmahnungen ausreichend fundiert und überlegt sein. Ein viel verbreiteter Rechtsirrtum ist in diesem Zusammenhang, dass nach drei erfolgten Abmahnungen eine Kündigung wirksam ausgesprochen werden kann. Dies ist jedoch nicht der Fall. Vielmehr kommt es auf den konkreten Einzelfall sowie die Fakten- und Sachlage an. Demnach kann eine Kündigung durchaus auch schon nach einer oder sogar ohne Abmahnung wirksam sein. Im Einzelfall können hingegen auch einmal mehr als drei Abmahnungen notwendig sein, bevor eine Kündigung greift.

Kündigung und Verteidigung gegen Kündigungsschutzklage

Im Rahmen einer Kündigung sollten zahlreiche Aspekte im Vorfeld in die Entscheidung mit einbezogen werden. Welche Formen, Fristen und Voraussetzungen bestehen für die Kündigung? Soll eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden? Genießt der Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz? Ist eine Freistellung des Arbeitnehmers beabsichtigt und wie wird dabei der Resturlaub behandelt? Hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung? Solche und viele weitere Fragen sollten vor Ausspruch einer Kündigung geklärt sein.

Anwaltliche Vertretung bei Kündigungsprozessen

Gerade bei Themen wie Abmahnung, Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag sollten Sie den frühen Gang zu einem kompetenten Anwalt nicht scheuen, denn schnell finden Sie sich in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung mit dem Arbeitnehmer wieder. Haben Sie dann im Vorfeld mit einwandfreien Abmahnungen, einer fundierten Kündigung oder einem optimal ausgearbeitetem Aufhebungsvertrag vorgesorgt, sind Sie bestens gewappnet für Angriffe der Gegenseite. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei unterstützen Sie außerdem beim Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitnehmer und vertreten Sie in Kündigungsschutzverfahren vor dem jeweiligen Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht sowie dem Bundesarbeitsgericht.