Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge - Die Möglichkeiten der Nachfolgeregelung

Vor allem für kleine und mittelständische Betriebe stellt die Suche nach einem passenden Nachfolger eine zunehmend große Bedeutung dar. So stehen Studien zufolge in Deutschland jedes Jahr mehrere tausend Unternehmen mit insgesamt mehreren hunderttausend Beschäftigten zur Übergabe an.

Ziele einer Unternehmensnachfolge sind vor allem die Sicherung des Fortbestands des Unternehmens, die Sicherung der Altersvorsorge des ehemaligen Besitzers, die Verhinderung von Erbstreitigkeiten und die Reduzierung der steuerlichen Belastung.

Die Herausarbeitung der individuellen Ziele sollte in jedem Fall am Anfang einer Beratung stehen, damit wir gemeinsam mit Ihnen eine auf Ihre Situation maßgeschneiderte Lösung entwerfen können. Dabei können sowohl die Gründe für die Suche als auch die möglichen Alternativen sehr unterschiedlich sein und sollten gemeinsam mit allen erb-, familien-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Aspekten betrachtet werden.

Eine wesentliche Unterscheidung bei der Unternehmensnachfolge ist die Übertragung der Leitung auf Familienangehörige und auf familienfremde Personen.

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Familieninterne Unternehmensnachfolge

Bei einer familieninternen Unternehmensnachfolge besteht die Möglichkeit der Unternehmensübertragung als vorweggenommene Erbfolge und bezeichnet eine zu Lebzeiten durchgeführte Übertragung der Vermögensgegenstände auf den oder die potentiellen Erben. Gibt es mehrere Erben, aber nur einer soll die Unternehmensnachfolge antreten, ist oftmals eine Ausgleichsregelung erforderlich, welche einerseits den Fortbestand des Unternehmens liquiditätstechnisch nicht gefährden, andererseits den Familienfrieden erhalten soll. Im Zuge einer derartigen Regelung sind daher Folgefragen, wie u.a. ein Pflichtteilsverzicht, Gegenleistungen und Ausgleichs- und Bewertungsregelungen zu klären.

Die Altersversorgung des Altunternehmers kann entweder durch wiederkehrende Leistungen wie Unterhalts- und Versorgungsleistungen, aber auch durch den Kauf des Unternehmens durch ein Familienmitglied gesichert werden.

Ist zum Zeitpunkt der Testamentsgestaltung noch kein Unternehmensnachfolger gefunden, der auserwählte Kandidat noch nicht volljährig oder nicht fertig ausgebildet, besteht die Möglichkeit des Einsatzes eines Testamentsvollstreckers. Dieser kann das Unternehmen im Sinne des Erblassers zumindest für eine Übergangszeit fortführen oder einen noch unerfahrenen Erben bei der Leitung des Unternehmens beratend zur Seite stehen.

Hierdurch kann der Erblasser sicherstellen, dass das zu Lebzeiten erarbeitete Familienunternehmen sicher in die nächste Generation übergeleitet werden kann. Auch bei einer Erbengemeinschaft, welche die Geschicke des Unternehmens gemeinsam leiten soll, können unterschiedliche Auffassungen bezüglich der Zukunft des Unternehmens bestehen. Hier stellt sich die Frage, wie die Firma kurz-, mittel- und langfristig weitergeführt werden soll. Um hier interne Streitigkeiten zu vermeiden, können gemeinsame Ziele und Vereinbarungen vertraglich festgehalten werden. Unsere Anwälte unterstützen gerne bei der Ausarbeitung solcher gemeinsamen Bestimmungen.

Familienexterne Nachfolge

Es gibt eine große Anzahl an Alternativen für eine familienexterne Nachfolge, die unterschiedliche Ansätze verfolgen. Bei einem Management-Buy-Out (MBO) wird das Unternehmen von einem oder mehreren leitenden Angestellten gekauft. Im Vergleich zu anderen externen Alternativen gilt diese Lösung als umsichtig und zukunftsorientiert, da eine spätere Zerschlagung des Unternehmens unwahrscheinlicher wird. Zudem sind die Vertragsverhandlungen i.d.R. einfacher, weil sich die Vertragspartner kennen und der Käufer eine Vorstellung von der Situation und der Werthaltigkeit des Unternehmens hat.

Ein Management-Buy-In (MBI) ist ebenfalls eine geläufige Form der Unternehmensnachfolge, wenn keine Familienmitglieder und keine Mitarbeiter die Nachfolge antreten können oder wollen. Hierbei erwirbt ein externer Käufer das Unternehmen durch den Abschluss eines Kaufvertrages.

Das Buy-In-Management-Buy-Out ist eine Mischform beider Varianten, bei der eine betriebsinterne und eine betriebsexterne Person das Unternehmen übernehmen. Zusätzlich zu diesen genannten Lösungen existieren einige Sonderformen:

Schrittweise Übertragung

Ungeachtet dessen, ob das Unternehmen in der Familie bleibt oder extern verkauft wird, besteht die Möglichkeit einer schrittweisen Übertragung des Unternehmens zur Weiterqualifizierung oder Einarbeitung des Nachfolgers. In diesem Falle wird der Nachfolger durch eine Mitgesellschaft an dem Unternehmen beteiligt. Bewährt dieser sich, können nach und nach mehr Kompetenzen und Aufgaben an den Nachfolger übertragen werden, bis dieser letztendlich alle Befugnisse und Geschäftsanteile erhält.

Errichtung einer Stiftung

Eine weitere und zunehmend häufiger genutzte Form der Übertragung stellt die Errichtung einer Stiftung dar. Hierbei gibt es die Möglichkeit der Errichtung einer Familienstiftung, einer Stiftung & Co. KG oder falls möglich der Gründung einer gemeinnützigen Stiftung. Der Vorteil einer Stiftung liegt insbesondere darin, dass nur Erträge ausgeschüttet werden können und somit die Substanz des Unternehmens erhalten bleibt.

Unsere Leistungen im Bereich Unternehmensnachfolge

  • Informationen und Sensibilisierung
  • Bestandsaufnahme und Strategieentwurf
  • Rechtliche Gestaltung der Betriebsnachfolge
  • Gestaltung von Übergabeverträgen
  • Konzeption von Stiftungen, insbesondere Unternehmensstiftungen und
  • Familienstiftungen
  • Entwurf von Testamenten, Erb- und Eheverträgen, Pflichtteilsverzichten
  • Testamentsvollstreckung zur Betriebsfortführung
  • Mediation für Gesellschafter und Familienmitglieder
  • Unternehmensbewertung, Anteilsbewertung
  • Notfallplanung für den Unternehmer

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