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Persönlichkeitsrecht

Persönlichkeitsrecht

Eingriffe in die Privatsphäre ereignen sich fortdauernd und stellen für die Betroffenen oftmals ein Einschnitt in ihr bisheriges Leben dar. Unternehmen haben um ihre Reputation zu fürchten, was nicht selten mit erheblichen Umsatzeinbußen einhergeht. Die Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht erfolgen dabei in den unterschiedlichsten Bereichen. Dies kann im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Bildnisses oder im Wege einer Wortberichterstattung erfolgen. Immer mehr von Bedeutung erlangen Persönlichkeitsrechtsverletzungen innerhalb sozialen Medien oder auf Bewertungsplattformen. Umso wichtiger ist es, in dem weiten Feld der Persönlichkeitsrechte auf eine fundierte Rechtsberatung zurückgreifen zu können.

Welche Rechte habe ich gegen die Presse?

Zunächst haben Betroffene bzw. „Medienopfer“ einen Anspruch auf Unterlassen des rechtswidrigen Verhaltens. Daneben bestehen Ansprüche auf Gegendarstellung, Berichtigung und Schadensersatz. Zudem gibt es die Möglichkeit eines Geldersatzes, was letztlich eine abschreckende Wirkung gegenüber dem Presseverlag haben soll, sodass eine entsprechende Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht erneut, insbesondere nicht unter einer Gewinnerzielungsabsicht des Presseverlages erfolgt.

Welche zusätzlichen Möglichkeiten bestehen für Betroffene von Persönlichkeitsrechtsverletzungen?

Soweit gegen den Pressekodex verstoßen wurde, besteht zusätzlich die Möglichkeit eines Beschwerdeverfahrens vor dem Presserat. Dieser sieht im Ergebnis die Möglichkeit einer gesonderten Sanktionierung gegen die Zeitung bzw. den Presseverlag vor.

Wie mache ich von meinem Recht auf Vergessenwerden gegen Zeitungen oder einem Presseverlag Gebrauch?

Das Recht auf Vergessenwerden (Recht auf Löschung) lässt sich aus verschiedenen Rechtsgrundlagen herleiten. Entscheidend ist auch hierbei die Interessenabwägung zwischen dem Betroffenen und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

Sie haben Fragen zu Eingriffen ins Persönlichkeitsrecht? Rechtsanwalt Götz Sommer, Fachanwalt im Urheber- und Medienrecht berät Sie gerne in den Belangen des Persönlichkeitsrechts sowie zu Ihren Ansprüchen auf Gegendarstellung, Berichtigung oder Schadensersatz.