
Verwertungsgesellschaften im Medienrecht
Zahlreiche Ansprüche von Urhebern können nur noch durch die Verwertungsgesellschaften, wie zum Beispiel die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte), durchgesetzt werden.
Erste Assoziationen, die im Zusammenhang mit Verwertungsgesellschaften und etwaigen urheberrechtlichen Ansprüchen aufkommen, beziehen sich häufig auf die Entrichtung von Gebühren an die GEMA bei einem Konzert, einer Messe, einem Event, Stadtfest oder ähnlichen Veranstaltungen. Jedoch greift der Wirkungskreis der Verwertungsgesellschaften wesentlich tiefer. Exemplarisch sei hier das Recht auf die Kabelweitersendung bei Hotels oder Vergütungsansprüche bzgl. der öffentlichen Zugänglichmachung von Lernmaterialen in Schulen genannt. Darüber hinaus werden verschiedene Ansprüche an die Verwertungsgesellschaften abgetreten, wie z.B. die Vergütung von elektronischen Pressespiegeln.