Verhinderung von Erbstreitigkeiten
Oftmals entsteht durch den Todesfall eine Erbengemeinschaft mit der zwangsläufigen Folge, dass sich die Erben über die ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses verständigen müssen. Was für den einen Erben als sinnvolle und wirtschaftliche Verwaltungsmaßnahme erscheint, stellt sich für den anderen als Geldverschwendung bzw. Minderung der liquiden Mittel dar. Je nachdem, wie die Familienverhältnisse ausgestaltet sind, ergeben sich häufig Fragestellungen bis hin zu Streitigkeiten. Dabei kann bereits ein einziger Angehöriger mit querulatorischen Tendenzen eine ansonsten vernünftige und friedfertige Erbengemeinschaft über Wochen und Monate blockieren.
Vermeidung von typischen Streitpunkten in der Erbengemeinschaft
Folgende Beispiele sind nur wenige der in der Praxis anzutreffenden Gründe für Streitigkeiten zwischen den Erben:
- Wie ist hinsichtlich Renovierungsarbeiten einer Immobilie/Wohnung zu verfahren?
- Können Vermögen oder einzelne Gegenstände bereits vor der vollständigen Erbauseinandersetzung verteilt werden?
- Wie sind die persönlichen Gegenstände zwischen den Erben aufzuteilen, wenn der Erblasser hierüber keine genaue Anordnung getroffen hat?
Die Testamentsvollstreckung kann bereits im Ansatz den Streit unter den Erben verhindern, obgleich streitwillige Mitglieder der Erbengemeinschaft sodann den Testamentsvollstrecker als Objekt des Zorns für sich entdecken. Der Vorteil eines professionellen Testamentsvollstreckers ist, dass er durch seine Erfahrung im Erbrecht die Rechtmäßigkeit erhobener Ansprüche und Vorwürfe schnell und sachlich bewerten kann. Die Fäden laufen bei einer Person zusammen, die zu Objektivität und Neutralität verpflichtet ist und in der Regel bei aufkommenden Streitereien zwischen verhärteten Fronten vermitteln kann. Vorschläge eines Testamentsvollstreckers, d.h. einer neutralen Person, finden eher die Zustimmung aller Beteiligten als Vorschläge eines Miterben, dem in der Regel ein Eigeninteresse unterstellt wird.
Auch wenn der Testamentsvollstrecker bestrebt ist, einvernehmliche Entscheidungen mit den Erben zu erarbeiten, ist er notfalls in der Lage, über die Köpfe uneinsichtiger Personen hinweg Entscheidungen im Sinne des Erblassers durchzusetzen.
Einbeziehung von Pflichtteilsberechtigten
Gegenüber Pflichtteilsberechtigten kann das Auftreten eines im Erbrecht erfahrenen Testamentsvollsteckers hilfreich sein, durch Darlegung der Rechtslage und präziser Berechnung des Pflichtteils etwaige Einwendungen und Streitigkeiten von Beginn an zu vermeiden. Hierdurch sparen sich sowohl die Erben als auch Pflichtteilsberechtigte unnötige Anwalts- und Gerichtskosten, die mit Erbstreitigkeiten einhergehen.
Der Testamentsvollstrecker wird seitens des Erblassers auserkoren, die Abwicklung des Erbfalls fair, neutral und vor allem zügig zu regeln, damit sich die Familie möglichst unbeschadet von Erbstreitigkeiten wieder den wesentlichen Dingen des Lebens zuwenden kann.