Erledigung der Erbschaftssteuererklärung durch den Testamentsvollstrecker
Der Testamentsvollstrecker ist zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung verpflichtet. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten kann ein professioneller Testamentsvollstrecker für die Minimierung der Erbschaftsteuerbelastung sorgen. Neben der Arbeitsentlastung, die mit der Erstellung der Erbschaftsteuer und der Korrespondenz mit dem Finanzamt verbunden ist, ist vor allem auch die Erstellung einer ordnungsgemäßen Steuererklärung sichergestellt.