Arbeitnehmeransprüche während des Arbeitsverhältnisses
Weisungen, Ermahnungen und Abmahnungen
Ist das Arbeitsverhältnis wirksam begründet worden, treten während der Beschäftigung nicht selten Auseinandersetzungen, etwa zu Fragen der Kompetenzverteilung, Arbeitsweise, Arbeitsleistung und Weisungsbefugnis, zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber auf. Solche Differenzen können dann schnell eine Abmahnung hervorrufen oder im schlimmsten Fall sogar zu einer Kündigung führen. Die Rechtsanwälte von KBM Legal beraten und unterstützen Sie dabei, sich wirksam gegen Weisungen des Arbeitgebers, eine Ermahnung oder gar Abmahnung und Kündigung zu wenden.
Urlaub, Weihnachtsgeld, Provision & Co. – die Ansprüche des Arbeitnehmers
Von Bedeutung sind für viele Arbeitnehmer während des Beschäftigungsverhältnisses außerdem die Ansprüche die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben. Dies können zum Beispiel Urlaub, Sonderurlaub, Regelungen zu Arbeitstagen und Arbeitszeiten oder Gehaltsansprüche und Versicherungsleistungen sein. Auch Vergütungsbestandteile und Sonderzahlungen wie Tantiemen, Provisionen, Gewinnbeteiligungen, Boni, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld spielen ebenso eine bedeutende Rolle während der Beschäftigung wie Fragen rund um ein Dienstfahrzeug oder eine Arbeitnehmererfindung.
Was steht mir zu?
Eigentlich sollte sich die Regelung der Ansprüche für den Arbeitnehmer bei einem Blick in den Arbeitsvertrag ergeben. Allerdings kann es vorkommen, dass sich Regelungslücken auftun, einzelne Regelungen unwirksam sind oder trotz einer vermeintlich vertraglichen Regelung zu Lasten des Arbeitnehmers doch ein Anspruch besteht. Dies liegt zum Beispiel nicht selten im Falle einer betrieblichen Übung hinsichtlich der Gewährung von Sonderzahlungen oder bei einer unklaren Regelung etwa im Bereich des Weihnachtsgelds vor.
Prüfung der Ansprüche durch KBM Legal Rechtsanwälte
Welche Ansprüche Sie als Arbeitnehmer tatsächlich haben, ergibt sich aus vielen verschiedenen Bausteinen, wie etwa
- dem Arbeitsvertrag,
- Sonder- und Zusatzvereinbarungen,
- Betriebsvereinbarungen,
- einem möglichen Tarifvertrag der für Ihr Arbeitsverhältnis gilt,
- aus Gesetzen und Verordnungen,
- dem Gleichbehandlungsgrundsatz,
oder durch Regelungen, die sich aus der laufenden Rechtsprechung ergeben und damit die Existenz einer betrieblichen Übung begründen können. Maßstab für die Rechtsprechung im Rahmen der betrieblichen Übung und des Gleichbehandlungsgrundsatz ist in diesem Zusammenhang das tatsächlich gelebte Arbeitsverhältnis.
Wir prüfen für Sie diese und weitere Ansprüche bis ins kleinste Details, um eine klare Regelung zu finden, Sicherheit herzustellen und den größtmöglichen Erfolg für Sie zu erlangen.
Folgende Fragestellungen können im Laufe des Arbeitsverhältnisses auftreten:
- Muss der Arbeitnehmer alle Weisungen des Arbeitgebers befolgen? Bzw. welche Weisungen sind nicht zu befolgen?
- Welche Rechte hat ein Arbeitnehmer, um sich grundsätzlich gegen Weisungen des Arbeitgebers zu wenden?
- Was bedeutet eine Versetzung?
- Muss der Arbeitnehmer eine vom Arbeitgeber eingeführte Kleiderordnung befolgen?
- Muss ein Arbeitnehmer Überstunden leisten?
- Wann muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber anzeigen, dass er arbeitsunfähig ist?
- Welche Konsequenzen hat eine Abmahnung für den Arbeitnehmer?
- Wie kann sich der Arbeitnehmer gegen eine unwirksame Abmahnung wehren?
- Wofür haftet der der Arbeitnehmer im Arbeitsalltag? Bestehen Besonderheiten bei der Arbeitnehmerhaftung?
- Welche Vergütungsansprüche genießen Arbeitnehmer?
- Besteht ein fester Anspruch auf Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubgeld? Wie sollten Boni, Tantieme und Provisionen bestmöglich geregelt werden?
- Wird eine Arbeitnehmererfindung vergütet?
- Besteht ein Anspruch auf ein Dienstfahrzeug?
Bei Fragen wie solchen und allen weiteren aus dem Bereich Arbeitsrecht sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie kompetent und zuverlässig.