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Erben mit Schulden

Schutz des Nachlasses vor Gläubigern der Erben, Erben in Privatinsolvenz

Wenn die eigenen Kinder verschuldet sind und eine Vollstreckung der Gläubiger nur eine Frage der Zeit ist, kann die Testamentsvollstreckung den künftigen Nachlass vor dem Zugriff der Gläubiger schützen. Die Testamentsvollstreckung bietet somit eine effektive Möglichkeit, den Zugriff der Gläubiger auf den Nachlass abzuwehren.

Denn ein Testamentsvollstrecker ist nur an den Willen des Erblassers gebunden. Er ist nicht verpflichtet, die von ihm verwaltete Erbschaft zur Tilgung von Schulden einzusetzen, die von den Erben angehäuft wurden. Stattdessen kann der Erblasser anordnen, dass den verschuldeten Kindern monatlich nur ein geringer Betrag ausgezahlt wird oder im Falle einer Vollstreckung das Kind enterbt wird und nur den Pflichtteil erhält.

Die Testamentsvollstreckung ist unverzichtbarer Bestandteil einer zum Schutz überschuldeter Erben erdachten Rechtskonstruktion.