Umsetzung des Testaments und des darin niedergeschriebenen letzten Willens
Was nützt das beste Testament, wenn der niedergeschriebene letzte Wille nach dem Tod nicht umgesetzt wird? Wie kann sichergestellt werden, dass Auflagen und besondere Anweisungen durch die Erben beachtet und eingehalten werden?
Die Testamentsvollstreckung bietet dem Erblasser die Möglichkeit, die Einhaltung seiner Anweisungen und Vorgaben durch eine dritte - bestenfalls neutrale - Person sicherzustellen.
So kann beispielsweise ein Interesse des Erblassers darin bestehen, zum Schutz der noch minderjährigen oder geschäftsunerfahrenen Kindern anzuordnen, dass das Vermögen bis zum Erreichen eines Mindestalters (z.B. 30 Jahre) durch einen Testamentsvollstrecker verwaltet werden soll. Ebenso kann der Erblasser bestimmen, dass wertvolle Immobilien oder das Familienunternehmen für eine bestimmte Zeitspanne nicht veräußert werden sollen, z.B. um ein noch nicht volljähriges Kind an der Entscheidung, ob das Familienunternehmen fortgeführt oder veräußert werden soll, teilhaben zu lassen.