Arbeitsvertrag gestalten

Gestaltung Arbeitsvertrag für Unternehmen

Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Verträge werden nicht für gute, sondern für schlechte Zeiten gemacht. Dieser simple Grundsatz sollte auch für die Gestaltung von Arbeitsverträgen gelten. Ein gut ausgearbeiteter Arbeitsvertrag lässt dem Arbeitgeber durch richtungsweisende Vereinbarungen ausreichend Spielraum für unternehmerische Entscheidungen und vermittelt dem Arbeitnehmer ein Gefühl der Sicherheit. Auf diese Weise lässt sich vielen langwierigen Rechtsstreitigkeiten vorbeugen.

Finger weg von Musterverträgen?

Nicht selten greifen in Unternehmen Personalverantwortliche auf Muster für Arbeitsverträge zurück. Solche fertigen Vorlagen, in die vermeintlich nur noch die persönlichen Angaben, Gehalt und Urlaubstage eingetragen werden müssen, finden sich massenhaft im Internet. Doch Vorsicht ist bei der Verwendung solcher Muster geboten, denn sie enthalten häufig allenfalls das, was sich sowieso bereits aus den Gesetzen ergibt. Möchte man von diesen Normen abweichen oder individuelle Vertragsbestandteile vereinbaren, ist der Griff zu Musterverträgen in der Regel nicht zielführend. Vergütungsformen, Nebentätigkeiten und Konkurrenzabsprachen, Dienstwagen, Kleiderordnung, Arbeitnehmererfindungen, Verwertungsrechte, Vertragsstrafen oder Wettbewerbsklauseln regeln allgemeine Standardwerke demnach nur unzureichend oder schlicht gar nicht. Risiken birgt ein Mustervertrag auch hinsichtlich seiner Aktualität, wenn er nicht der sich laufend ändernden Rechtsprechung entspricht. Daher sollte ein Mustervertrag bestenfalls die Basis für einen auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Arbeitsvertrag sein.

Anwalt für die Gestaltung eines Arbeitsvertrags

Ein Anwalt, der sich permanent mit arbeitsrechtlichen Themen auseinandersetzt, vor Gericht Urteile und Vergleiche im Arbeitsrecht erstreitet und sich tagtäglich mit den Problemen und Wünschen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern unterschiedlichster Branchen auseinandersetzt, hat einen geschärften Blick dafür, was ein guter Arbeitsvertrag regeln und enthalten sollte. Die Rechtsanwälte von KBM Legal mit Standorten in Köln, Düsseldorf & Wiehl, arbeiten für Sie solche maßgeschneiderten Arbeitsverträge aus. Wir achten darauf, dass die Verträge die Arbeitsrealität Ihrer Branche, Ihres Unternehmens sowie Ihre individuellen Wünsche gezielt berücksichtigen. Durch klare und transparente Regelungen lassen sich so Spannungen während des Arbeitsverhältnisses vermeiden und selbst für die Zeit des Ausscheidens Vorkehrungen treffen.

Folgende Fragestellungen treten vor der Einstellung und dem Abschluss eines Arbeitsverhältnisses auf:

  • Ist ein Arbeitsverhältnis oder eine freie Mitarbeit gewollt?
  • Soll das Arbeitsverhältnis befristet oder unbefristet mit dem Arbeitnehmer geschlossen werden? Welche Fristen bzw. zeitlichen Schranken gelten auf Seiten des Arbeitgebers?
  • Sind alle Anforderungen des Nachweisgesetzes beachtet worden?
  • Liegt ein Beschäftigungsverbot für den Arbeitnehmer vor?
  • Ist der Betriebsrat bei der Stellenausschreibung und bei der Einstellung des Mitarbeiters ordnungsgemäß beteiligt worden?
  • Findet ein Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis Anwendung? Welche Besonderheiten gelten für das Arbeitsverhältnis?
  • Ist der Arbeitsbeginn klar geregelt?
  • Sind Tätigkeit, Arbeitsort und Arbeitszeit geregelt? Bestehen Änderungsvorbehalte?
  • Wurden alle Vergütungsformen ggf. mit Widerrufsvorbehalten aufgenommen?
  • Welche Kündigungsfristen bestehen für den Arbeitgeber, welche für den Arbeitnehmer?
  • Wurde ein Freistellungsvorbehalt während der Kündigungsfrist aufgenommen?
  • Bestehen Sondervereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die schriftlich niedergelegt werden sollten, wie z.B. Kleiderordnung, der Erhalt eines Dienstwagens, eines Firmenhandys oder Laptops?
  • Inwieweit sind Schutzvorschriften zu Gunsten des Arbeitgebers beachtet worden, wie z.B. Nebentätigkeitsverbot, Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheitsverpflichtung, Vertragsstrafenvereinbarung?
  • Wann ist eine Vereinbarung bzgl. des anzuwendenden Rechts sinnvoll?