Please select a page template in page properties.

Abmahnungen bei Instagram und was Influencer beachten müssen

Immer häufiger werden Privatpersonen, welche als Influencer bei Instagram aktiv sind, wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße abgemahnt. Um zu erfahren, was Influencer beachten müssen, um einer solchen Abmahnung zuvorzukommen, lohnt sich ein Blick in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Gemäß § 5a Abs. 6 UWG kann derjenige, welcher den kommerziellen Zweck (s)einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sich der Gefahr einer Abmahnung aussetzen. So liegt z.B. ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor, soweit der Influencer einen tatsächlich kommerziellen Zweck seines Posts nicht als solchen kennzeichnet.

Wann ist ein Post nicht kommerziell?

Regelmäßig liegt dann kein kommerzieller Zweck und somit kein gesetzlicher Verstoß hingegen vor, wenn der Postende ein Produkt bewertet und hierfür keine Gegenleistung von dem Unternehmen erhält. Aber Vorsicht! Es kommt nicht darauf an, ob der Influencer für seine Posts von dem Unternehmen eine Gegenleistung in Form einer Geldzahlung oder ob er eine andere Gegenleistung erhält. Auch Probeexemplare oder sonstige Zugaben können eine Gegenleistung darstellen.

Woran erkenne ich Schleichwerbung?

Diverse Hinweise darauf, dass es sich um eine Schleichwerbung handeln könnte, sind hierbei das Verwenden von Slogans der Marke, das ausschließliche positive Hervorheben des Produkts, die Anpreisung in reklametypischer Sprache sowie die Aussprache von Kaufempfehlungen durch den Postenden.

Voraussetzungen für die Abmahnung:

Ist der kommerzielle Zweck einer geschäftlichen Handlung gegeben und ist dieser Zweck nicht klar zu erkennen, so besteht für andere Wettbewerber die Möglichkeit, den Influencer abzumahnen und von diesem die Abgabe einer Unterlassungserklärung zu fordern. Hierbei werden von dem Abmahnenden auch diejenigen Kosten geltend gemacht, welche diesem durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstanden sind.

Instagram-Influencer sollten ihre Posts vor diesem Hintergrund deutlich als „Werbung“ oder „Anzeige“ kennzeichnen oder angeben, dass diese „unterstützt durch Produktplatzierungen“ erfolgen.

Falls Sie eine Abmahnung wegen eines vermeintlichen Werbebeitrages bei Instagram, Facebook & Co. erhalten haben oder wenn Sie sich gegen Wettbewerbsverstöße durch Mitbewerber zur Wehr setzen möchten, stehen wir Ihnen hierfür bei KBM Legal Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.