
Pflichtteil - Anspruch, Berechnung und Forderung
Durch ein Testament kann der Erblasser Einfluss auf die Erbfolge nehmen und im Detail bestimmen, was nach seinem Ableben mit seinem Vermögen geschehen soll. So kann ein ordentliches Testament zum Beispiel dafür Sorge tragen, dass der Ehepartner abgesichert ist oder unliebsame Erben vom Nachlass ausgeschlossen werden. Doch obwohl der Erblasser grundsätzlich frei in seiner Entscheidung ist, wen er als Erbe einsetzt, kann er bestimmte Erben nicht gänzlich vom Erbe ausschließen. Je nach Relation zum Erblasser besteht der Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Dieser gilt auch dann, wenn der Erblasser Erben mit Pflichtteilsansprüchen in seinem Testament ansonsten von der über den Pflichtteil hinausgehenden Erbschaft ausgeschlossen hat.
Deshalb sollte der Erblasser bei der Konzeption seines Testaments durchaus langfristig planen und die potenziellen Erben ihre jeweiligen Ansprüche und Rechte kennen. Unsere Anwälte unterstützen Sie sowohl in der Erbfolgeplanung als auch in der Einforderung Ihrer möglichen Pflichtteilsansprüche. Dazu zählen auch die Bereiche Pflichtteilsberechnung und Pflichtteilergänzungsanspruch.
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