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Die Kündigungsschutzklage - Teil 4: Der Vergleich – Abwicklung, Abfindung, Arbeitszeugnis

Im vierten und letzten Teil unserer Serie über die Kündigungsschutzklage beschäftigen wir uns mit dem Vergleich nach einer Kündigung und zeigen Ihnen Vorteile und Vorgehensweisen auf. Nachdem wir bereits Voraussetzungen für eine Klage (Teil 1), den Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses (Teil 2) und wichtige Fristen (Teil 3) besprochen haben, erklären wir in Teil 4, warum sich ein Vergleich für Sie als Arbeitnehmer lohnen kann und auf welche Punkte Sie bei einer gütlichen Einigung unbedingt achten sollten.

Im vierten und letzten Teil unserer Serie über die Kündigungsschutzklage beschäftigen wir uns mit dem Vergleich nach einer Kündigung und zeigen Ihnen Vorteile und Vorgehensweisen auf. Nachdem wir bereits Voraussetzungen für eine Klage (Teil 1), den Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses (Teil 2) und wichtige Fristen (Teil 3) besprochen haben, erklären wir in Teil 4, warum sich ein Vergleich für Sie als Arbeitnehmer lohnen kann und auf welche Punkte Sie bei einer gütlichen Einigung unbedingt achten sollten.

1)    Welche Vorteile kann der Abschluss eines Vergleiches haben?

Ein großer Vorteil eines Vergleiches ist zunächst einmal, dass das persönliche Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber nach einem Abschluss eines Vergleichs oftmals besser ist als nach einer streitigen Entscheidung. Zudem fallen bei Abschluss eines Vergleichs keine Gerichtskosten an und der Rechtsstreit ist sofort beendet. Zudem haben Sie mit dem protokollierten Vergleich einen Vollstreckungstitel in der Hand, mit dem unmittelbar Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden können

2)    Welche Punkte sind bei einer gütlichen Einigung zu beachten?

  1. Beendigungszeitpunkt und Beendigungsgrund
    Zunächst einmal sind im Rahmen einer gütlichen Einigung der Beendigungszeitpunkt und der Beendigungsgrund zu regeln.

  2. Ordnungsgemäße Abwicklung
    Zu klären ist auch die ordnungsgemäße Abwicklung des Arbeitsverhältnisses. Hierbei können neben der Vergütung auch Themen wie eine möglich Freistellung und die Urlaubsabgeltung eine Rolle spielen.

  3. Abfindung
    Ein wichtiger Punkt der gütlichen Einigung ist die Regelung über die Abfindung. Als Orientierungspunkt für die Höhe einer Abfindung wird in der Regel der gesetzliche Abfindungsanspruch bei einer betriebsbedingten Kündigung herangezogen (§ 1a KSchG).

    Gemäß § 1a KSchG beträgt die Höhe der Abfindung 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monate auf ein volles Jahr aufzurunden.

    Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Je größer hierbei die Erfolgsaussichten Ihrer Kündigungsschutzklage sind, desto stärker wird Ihre Verhandlungsposition.

  4. Arbeitszeugnis
    Geregelt werden sollte im Rahmen einer gütlichen Einigung auch das Arbeitszeugnis. Gemäß § 109 GewO haben Sie als Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis.

  5. Weitere Regelungen
    Geregelt werden kann unter anderem auch die Herausgabe von Arbeitsmitteln und Firmeneigentum wie zum Beispiel Dienstwagen, Handy, Laptop oder Dienstkleidung.

    Darüber hinaus können auch Punkte wie ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot oder eine Verschwiegenheitspflicht geregelt werden.

  6. Abgeltungsklausel
    Schließlich umfasst eine gütliche Einigung auch eine Abgeltungsklausel. Eine solche könnte wie folgt lauten: „Damit ist der vorliegende Rechtstreit erledigt.“

Bei Fragen rund um Ihre Kündigung, sowie natürlich auch bei anderen arbeitsrechtlichen Fragen, beraten wir Sie gerne an unseren Standorten in Köln, Düsseldorf und Wiehl.