Anwalt Medienrecht Köln, Düsseldorf & Wiehl
In das Medienrecht fließen zahlreiche Aspekte und Regelungen aus dem Zivilrecht, dem öffentlichen Recht und dem Strafrecht ein. Historisch wurde das deutsche Medienrecht stark durch die Geschichte des 20. Jahrhunderts beeinflusst. In jüngster Zeit unterliegt das Medienrecht durch die rasante Entwicklung der digitalen Medien und insbesondere des Internets einem stetigen Wandel. Nicht zuletzt deshalb sind medienrechtliche Regelungen heute aus unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenken.
Medienrecht – das bedeutet in erster Linie die Regelung der Verbreitung von und des Zugangs zu Informationen in einer täglich schneller werdenden Welt. Das „digitale Gedächtnis“ heutiger Netzstrukturen verzeiht nahezu keinen Fehltritt mehr. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Informationen als Bilder, in Form von Texten oder als Audiodaten oder Videos verbreitet werden. Es ist daher gerade im Medienrecht besonders wichtig, Rechte schnell und effektiv durchzusetzen.
Einen Teilbereich des Medienrechts nimmt das Presserecht ein. Ausgehend von der Pressefreiheit (Grundgesetz Art.5 Abs.1 S.2) befasst sich das Presserecht mit rechtlichen Belangen rund um Medien und Presseorgane. Dazu gehören, neben der Wahrung der Pressefreiheit, auch die journalistische Sorgfaltspflicht, Impressumspflicht, Umgang mit allgemeinen Persönlichkeitsrechten sowiewerbenden Inhalten, wie Anzeigen.
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