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Markenanmeldung

Markenanmeldung - Eine Marke korrekt anmelden

Ob nationale oder internationale Markenanmeldung: Entscheidend ist die Eintragungsfähigkeit. Dabei kommt es im Wesentlichen darauf an, dass weder andere Marken noch ein anderes Markengesetz der gewünschten Anmeldung der Marke entgegenstehen. Zunächst gilt es noch, die Marke vor der Anmeldung einer umfassenden Markenrecherche zu unterziehen.

Das häufigste Kriterium für eine Nichteintragung einer neuen Marke ist nämlich die fehlende Unterscheidungskraft zu anderen Marken oder sonstigen Kennzeichen. Hierbei sollte man sich vor Augen führen, dass pro Monat ca. 6.000 Marken bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet werden. Es ist daher wichtig, vor Beginn des Eintragungsverfahrens zu klären, ob die Marke eintragungsfähig ist. Im nächsten Schritt prüft KBM Legal unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, ob der Anmeldung der Marke sonstige gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

Die Internationale Marke (IR-Marke)

Die IR-Marke kann nach dem Madrider Abkommen und dem Protokoll zum Madrider Abkommen gleichzeitig Markenschutz in über 90 Ländern entfalten. Die Verwaltung erfolgt durch die Weltorganisation für geistiges Eigentum, die WIPO. Sitz der WIPO ist Genf. Von dort aus erfolgt die internationale Registrierung.

Die Gemeinschaftsmarke

Die Gemeinschaftsmarke kann sowohl beim EUIPO in Alicante, als auch beim DPMA in München angemeldet werden. Im Rahmen der Anmeldung gilt es jedoch zu beachten, dass immer der schnellste Weg gewählt werden sollte. Darüber hinaus hält das europäische Recht im Falle eines Widerspruches das sogenannte Cooling-Off-Verfahren bereit, das auf den Abschluss einer gütlichen Einigung gerichtet ist, an dem ausschließlich die Parteien beteiligt sind.

Nationale Registermarke

Die nationale Markenanmeldung wird bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) vorgenommen. Bei den unterschiedlichen Waren- und Dienstleistungen ist der Schutzzweck der Marke von besonderem Interesse.

Die Anwälte von KBM Legal, insbesondere Rechtsanwalt Götz Sommer, LL.M. (gewerblicher Rechtsschutz) und zugleich Fachanwalt im Urheber- und Medienrecht, als auch Rechtsanwalt Marc Nörig, Fachanwalt im gewerblichen Rechtsschutz, bieten Ihnen an, die Marke auf ihre Eintragungsfähigkeit zu prüfen. Wir geben Ihnen dabei nicht nur eine Einschätzung an die Hand, ob die Marke überhaupt schutzfähig ist, sondern prüfen die Marke oder das Kennzeichen auch auf eine mögliche Verwechslungsgefahr im Hinblick auf andere Marken und Kennzeichen von Konkurrenten. Wir melden Ihre Marke sodann an und geben Ihnen die Sicherheit, die Sie brauchen, um sich entscheidende Vorteile im Markenrecht zu sichern.