Behindertentestament
Ein Behindertentestament stellt eine besondere Form der letztwilligen Verfügung dar, das Sonderregeln für das behinderte Kind enthält. Dabei ist zu beachten, dass die Betreuung des Kindes durch die Bestellung eines Vormundes sowie die finanzielle Absicherung geklärt sein sollte. Denn ist das behinderte Kind finanziell nicht abgesichert, droht ein „sozialrechtlicher Rückgriff.“
Unter „sozialrechtlichem Rückgriff“ versteht man die Einziehung und Verwertung von Vermögenswerten eines Behinderten durch den Sozialhilfeträger, um die entstandenen Kosten der Unterbringung und Pflege zu decken. Oftmals wird der Sozialhilfeträger erst durch den Erbfall in die Lage versetzt, die entstandenen Kosten durch die Erbschaft zu decken.
Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann die Einziehung und Verwertung des empfangenen Vermögens verhindern, da der unter Testamentsvollstreckung stehende Nachlass vor einem Zugriff etwaiger Gläubiger - und damit auch des Sozialhilfeträgers - geschützt ist. Aus dem hierdurch geschützten Vermögen kann der Testamentsvollstrecker der behinderten Person nach den Vorgaben des Erblassers Therapien, Urlaub, Hobbies, Reisen und andere Verbesserungen der Lebenssituation finanzieren.
Unsere Anwälte bei KBM Legal in Köln, Düsseldorf & Wiehl beraten Sie zu dieser komplexen Thematik und zeigen Ihnen auf, wie Sie Ihr Kind bestmöglich absichern können.
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