Rechtsanwalt & Beratung im Arbeitsrecht für Betriebsräte
Besteht in einem Betrieb ein Betriebsrat oder soll ein Betriebsrat erstmalig gewählt werden, sind die gesetzlichen Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und der Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz (WO) zu beachten. Im öffentlichen Dienst werden demgegenüber Personalräte gewählt. Das BetrVG findet keine Anwendung.
Die Aufgabe des Betriebsrats besteht darin, die Beschäftigten in einem Betrieb zu schützen, ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen und beispielsweise im Falle einer Kündigung zu unterstützen. Die Anwälte von KBM Legal beraten den Wahlvorstand bzw. Wahlvorstandsvorsitzenden bei allen Fragen rund um die Betriebsratswahl, der Einberufung von Betriebsratsversammlungen sowie bei der Durchführung der Betriebsratswahl als solche. Auch bei der laufenden Betriebsratsarbeit treten Fragen zu den Mitwirkungsrechten, Mitbestimmungsrechten und Zustimmungsrechten bis hin zur Gestaltung und Verhandlung einer Betriebsvereinbarung auf.
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