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Die Weltmeisterschaft der Wortwahl

Begriffliche Dos and Don’ts zur Fußballweltmeisterschaft

Im Zuge einer Fußballweltmeisterschaft werben zahlreiche Unternehmen mit Angeboten, Sonderaktionen und Gewinnspielen, die das Großsportereignis auf die eine oder andere Weise aufgreifen. Während Sponsoren eine Lizenz erwerben, um die WM als offizielles Signet zu nutzen, ist es auch ohne Lizenz möglich auf die Weltmeisterschaft zu verweisen.

Möglich machen dies zum einen die für Marken erforderliche Unterscheidungskraft und zum anderen das sogenannte markenrechtliche Freihaltebedürfnis. „Das Freihaltebedürfnis ist in erster Linie ein Schutz für die Allgemeinheit, um beschreibende Begriffe jedem zur Verfügung zu halten. Darunter fallen auch Begriffe wie ‚Fußball’ und ‚Weltmeisterschaft’“, erläutert Götz Sommer, Rechtsanwalt im Markenrecht der Kanzlei KBM Legal. Darüber hinaus können zahlreiche Kennzeichen nicht als Marke eingetragen werden, wenn sie über keine ausreichende Unterscheidungskraft verfügen. Als Beispiel lässt sich ein Begriff wie „Trikot“ nicht als Marke für Sportbekleidungsoberteile  eintragen.

Konkret definiert ist das Freihaltebedürfnis in § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 im Markengesetz (MarkenG). Demnach sind Kennzeichen von der Eintragung als Marke ausgeschlossen, die ausschließlich aus Zeichen bestehen, welche im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können.

In Sachen Fußballweltmeisterschaft ist demnach die Verwendung von Begriffen wie „Fußball“, „WM“ oder auch „Fußballweltmeisterschaft 2014“ aufgrund des Freihaltebedürfnisses  möglich. „Vorsicht ist jedoch bei gewerblichen Aktionen geboten, die sich zu nah an geschützte Marken anlehnen“, warnt Anwalt Sommer.

Werbetreibende müssen daher darauf achten nicht den Anschein zu erwecken als würden sie als Lizenznehmer, Sponsor oder Partner der FIFA handeln. Offizielle Logos, Slogans oder auch Farben der Fußball-Weltmeisterschaft sollten daher unter keinen Umständen Verwendung finden, um eine Markenrechtsverletzung zu vermeiden. „Generell sollten Aktionen oder auch Gewinnspiele im Corporate Design des Werbetreibenden gestaltet werden, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen, da so der Fokus nicht auf der WM 2014, sondern auf dem ausrichtenden Unternehmen liegt“, so Sommer abschließend.

Der Grat, zwischen dem was erlaubt ist und dem was gegen das Markengesetz verstößt, ist schmal. Will man demnach im Zuge großer Sportereignisse werben, ist eine vorherige intensive Prüfung von Begrifflichkeiten und der werblichen Aufmachung stets ratsam.