Designrecht für digitale Produkte: Neue EUIPO-Regeln 2026 und wie KBM Legal Unternehmen unterstützt

Digitale Designs schützen: EUIPO-Reform 2026 und neue Anforderungen für KI, GUIs und digitale Produkte

Digitale Produkte bestehen heute nicht mehr nur aus Code, sondern vor allem aus visuellen Nutzererlebnissen. Graphical User Interfaces (GUIs), Animationen, KI-generierte Designs, virtuelle Räume und digitale Assets sind für viele Unternehmen zentrale Wettbewerbsfaktoren geworden. Genau hier setzt die EU-Designreform an.

Mit der ersten Reformphase zum 1. Mai 2025 wurde der Schutzbereich des europäischen Designrechts bereits deutlich erweitert. Erfasst werden seitdem ausdrücklich auch digitale Erscheinungsformen wie GUIs, Animationen, Avatare oder virtuelle Objekte.

Seit dem 1. Juli 2026 gilt nun die zweite Reformphase. Im Fokus stehen die praktischen Anforderungen des EUIPO an digitale Designanmeldungen sowie modernisierte, stärker digitalisierte Verfahrensabläufe. Für Unternehmen bedeutet das: Der rechtssichere Schutz digitaler Designs wird komplexer – aber auch strategisch wichtiger.

Neue Anforderungen an digitale Designanmeldungen

Eine der zentralen Neuerungen betrifft die Darstellung digitaler und dynamischer Designs im Anmeldeverfahren.

Das EUIPO konkretisiert die Anforderungen an die Wiedergabe von GUIs, Animationen, virtuellen Objekten und anderen digitalen Erscheinungsformen deutlich. Gerade bei interaktiven oder bewegten Designs kommt es künftig noch stärker auf eine präzise visuelle Dokumentation an.

Unternehmen müssen insbesondere:

  • verschiedene Interface-Zustände abbilden,

  • Übergänge und Animationen darstellen,

  • Interaktionen nachvollziehbar visualisieren,

  • sowie digitale Assets eindeutig definieren.

Denn weiterhin gilt ein zentraler Grundsatz des Designrechts: Geschützt ist nur das, was in der Anmeldung konkret dargestellt ist. Unklare oder unvollständige Darstellungen können den Schutzumfang erheblich einschränken – und zwar EU-weit.

Dynamische und KI-basierte Designs im Fokus

Bereits seit 2025 sind Animationen ausdrücklich als schutzfähige Designs anerkannt. Mit den neuen EUIPO-Vorgaben gewinnen dynamische Darstellungen nun auch praktisch erheblich an Bedeutung.

Das betrifft insbesondere:

  • moderne UI- und UX-Konzepte,

  • Motion Design,

  • interaktive Anwendungen,

  • sowie KI-generierte oder KI-unterstützte Designs.

Das Designrecht entwickelt sich damit zunehmend vom Schutz statischer Produktformen hin zum Schutz digitaler Nutzererlebnisse. Für Unternehmen, die digitale Produkte oder Plattformen entwickeln, wird eine strategische Designanmeldung damit unverzichtbar.

Flexiblere Sammelanmeldungen für Unternehmen

Eine wesentliche Erleichterung bringt die Reform bei Sammelanmeldungen.

Künftig können bis zu 50 Designs in einer Anmeldung gebündelt werden – auch klassenübergreifend. Die bisherige Voraussetzung der Klasseneinheit entfällt vollständig.

Das bietet insbesondere für:

  • Plattformanbieter,

  • App-Entwickler,

  • SaaS-Unternehmen,

  • und Betreiber digitaler Ökosysteme

erhebliche Vorteile. Umfangreiche Designportfolios können effizienter verwaltet und strukturiert geschützt werden, etwa für Interfaces, Icons, Animationen oder digitale Assets.

Strategischer Schutz digitaler Designs wird entscheidend

Mit der Reform steigen nicht nur die Möglichkeiten, sondern auch die Anforderungen. Unternehmen müssen ihre Designstrategie aktiv anpassen, um Schutzlücken zu vermeiden.

Besonders relevant ist:

  • die Überprüfung bestehender Designportfolios,

  • die Neubewertung digitaler und dynamischer Designs,

  • die Anpassung von Anmeldestrategien an EUIPO-Vorgaben,

  • die gezielte Nutzung von Sammelanmeldungen,

  • sowie die rechtliche Absicherung interner Entwicklungsprozesse.

Auch die Rechtsdurchsetzung gewinnt an Bedeutung. Neue Regelungen erleichtern das Vorgehen gegen Verletzungen im digitalen Raum, etwa bei Plattformen, digitalen Dateien oder im Kontext von 3D-Druck.

KBM Legal: Ihr Partner für Designrecht im digitalen Zeitalter

Die EU-Designreform zeigt deutlich: Digitale Gestaltung ist längst ein rechtlich hochrelevanter Vermögenswert. Unternehmen, die GUIs, KI-basierte Designs, digitale Produkte oder Plattformen entwickeln, benötigen eine klare, strategische und rechtssichere Schutzstrategie.

KBM Legal berät Unternehmen umfassend im Designrecht – von der strategischen Portfolioentwicklung über die rechtssichere Anmeldung beim EUIPO bis zur Durchsetzung von Designrechten im Verletzungsfall.

Durch die Verbindung von rechtlicher Expertise im gewerblichen Rechtsschutz, tiefem Verständnis digitaler Geschäftsmodelle und Erfahrung mit regulatorischen Anforderungen unterstützt KBM Legal Unternehmen dabei, ihre digitalen Designs effektiv zu schützen und Wettbewerbsvorteile nachhaltig zu sichern.