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Wie setze ich Forderungen richtig durch?

So gelingen Forderungsmanagement und Forderungsinkasso.

Durch säumige Schuldner geraten immer wieder Unternehmer, Handwerker, Selbstständige und Freiberufler in unverschuldete Liquiditätsprobleme. Um hierdurch nicht in ernsthafte finanzielle Probleme zu geraten bedarf es eines gut strukturierten Forderungsmanagements. Dabei ist besonders wichtig, dass das Forderungsmanagement nicht auf die lange Bank geschoben wird.

Zu einem strukturierten Forderungsmanagement gehören u.a.:

  • Die Angabe von konkreten Zahlungszielen in den Rechnungen.
  • Das Führen von sog. „offene Posten-Listen“ oder eines vergleichbaren Systems, um den Ablauf der in den Rechnungen beschriebenen Zahlungszielen nachhalten zu können. 
  • Schließlich ein möglichst automatisiertes Mahnverfahren innerhalb der Buchhaltung, wodurch an die offenen Rechnungen erinnert und der jeweilige Schuldner unter Fristsetzung angemahnt wird.

Solche Mahnungen sind wichtig, um die Voraussetzungen des Verzuges (§ 286 BGB) zu begründen. Zudem besteht nach fruchtlosem Ablauf der Frist die Möglichkeit, Verzugszinsen geltend zu machen. Der Gesetzgeber sieht hier für Rechtsgeschäfte, an denen ein Verbraucher (§ 13 BGB) nicht beteiligt ist, einen Verzugszinssatz von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB), im Übrigen einen Verzugszins in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) vor.

Geeignete Software für Forderungsmanagement?

Inzwischen gibt es eine Vielzahl an Softwareprogrammen, die genaue diese Aufgaben umsetzen. Zu beachten ist allerdings, dass gerade bei vollständig digitalen Umsetzungen des Forderungsmanagements (z.B. bei automatisierten Mahnungen ausschließlich per E-Mail)  der Zugang der Mahnung bewiesen werden muss. Denn anderenfalls ist damit zu rechnen, dass die Kosten des außergerichtlichen Verfahrens nicht ersetzt werden können. 

Keine Zahlung trotz Mahnung! Anwalt oder Inkassounternehmen?

Führt auch das strukturierte Forderungsmanagement nicht zum Ziel, so führt der Weg für den Gläubiger nun regelmäßig zum sog. Forderungsinkasso. Hierbei werden die überfälligen und bereits unter Fristsetzung angemahnten Forderungen durch Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte beigetrieben. Handelt es sich um eine hohe Anzahl an Forderungen (auch kleinere Forderungen), so sind meist die Inkassounternehmen der richtige Ansprechpartner. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist dann von Vorteil, wenn abzusehen ist, dass dieser ggf. nicht nur außergerichtlich, sondern die Forderung auch vor Gericht geltend zu machen hat. Dies ist z.B. häufig dann der Fall, wenn der Schuldner mitteilt, dass bei der Forderung zugrunde liegenden Leistung ein Mangel vorliegt und er deswegen nicht zahlt. 

Welche gerichtlichen Möglichkeiten bestehen? 

Soweit die Einschaltung eines Inkassodienstleisters oder des Anwalts außergerichtlich nicht zur Beitreibung der Forderung führt gilt es, die offene Forderung gerichtlich geltend zu machen, um nach Titulierung die Zwangsvollstreckung betreiben zu können. Hierbei stehen regelmäßig das Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO) als auch das Klageverfahren, bzw. das Urkundenverfahren (§§ 592 ff. ZPO) zur Verfügung. Welche Möglichkeit konkret in Betracht kommt sollte im Rahmen einer anwaltlichen Beratung geklärt werden. So kommt das Mahnverfahren etwa nur im Falle von Geldforderungen in Betracht. 

Wir bei KBM Legal Rechtsanwälte werden Sie gerne beim Forderungsmanagement und Forderungsinkasso unterstützen, von der ersten Mahnung über Beantragung des Mahnbescheides bzw. Erhebung der Klage bis hin zur Zwangsvollstreckung, um so offene Forderungen für Sie beizutreiben.