Nachdem die Tarifverhandlungen der GEMA mit dem Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft e.V. (bdv) und dem Verband der Deutschen Konzertdirektorinnen e.V. (VDKD) Ende letzten Jahres scheiterten, erließ die Verwertungsgesellschaft kürzlich einen neuen Tarif. Doch sowohl bdv als auch VDKD lehnten das Erhöhungsverfahren der GEMA ab.
Ursprünglich wollten sich GEMA und Konzertveranstalter über die Fortsetzung des Ende 2014 ausgelaufenen Tarifvertrags im Bereich der Konzertveranstaltungen mit Unterhaltungsmusik einigen. Nachdem eine Einigung aber nicht zustande kam, erließ die GEMA Anfang des Jahres einen neuen Tarif: Anstelle der bisherigen Regelung, einer nach Besucherzahlen abgestuften prozentualen Beteiligung, sollen die Autoren nun grundsätzlich unabhängig von der Veranstaltungsgröße mit 10 Prozent an den Bruttoveranstaltungsumsätzen beteiligt werden. Ab 2016 soll diese Erhöhung schrittweise erfolgen, damit im Jahr 2020 das Ziel von 10 Prozent erreicht wird.
bdv und VDKD hingegen haben das Erhöhungsverfahren der GEMA abgelehnt und ein Schiedsstellenverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München eingeleitet. Bis dahin wurde für dieses Jahr eine Übergangsregelung mit der Verwertungsgesellschaft getroffen – die Fortgeltung des aktuellen Tarifs.
bdv und VDKD begründen ihre Ablehnung damit, dass erst im letzten Jahr die letzte Stufe der drastischen Tariferhöhung von 2010 griff und es weder Veranstaltern noch Publikum vermittelbar ist, dass wieder eine weitere Kostensteigerung folgen soll. Den Forderungen fehle es laut VDKD-Präsident Michael Russ an der wirtschaftlichen Ausgewogenheit.