Mietpreisbremse beschlossen

Miete darf bei Neuvermietung höchstens zehn Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete liegen

Heute hat die Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag dem Gesetzesentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) zur Einführung der sogenannten Mietpreisbremse zugestimmt.

Demnach dürfen Vermieter die Miete bei einer Neuvermietung nur noch um maximal zehn Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete anheben. Darüber hinaus dürfen eventuell anfallende Maklergebühren nicht mehr auf die Mieter übertragen werden. Der Vermieter hat diese Kosten in Zukunft selbst zu tragen. Wer einen Makler bestellt, muss ihn bezahlen.

Die Bundesländer können zunächst selbst darüber bestimmen, in welchen Gebieten sie die Mietpreisbremse einführen wollen. Laut Spiegel Online haben Berlin, Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen sowie Hamburg bereits angekündigt, möglichst zeitnah von der Ermächtigung Gebrauch zu machen. Zuvor prüfen die Bundesländer noch, in welchen Städten und Gemeinden tatsächlich die Notwendigkeit bestehe, eine Mietpreisbremse einzuführen.

Vor der Entscheidung im Bundestag hatte Maas nochmals verdeutlicht, welche Wirkung er sich von der Mietpreisbremse verspricht: „Wir gehen davon aus, dass die Mietpreisbremse in Deutschland für fünf Millionen Wohnungen greifen kann und über 400.000 Mieterinnen und Mieter pro Jahr auch in den Genuss der Mietpreisbremse kommen können.“