Tierisches Testament

Haustiere als Erben

Für Hollywoodfilme wäre es ein gefundenes Fressen. Ein einsamer und reicher Mensch vererbt nach seinem Dahinscheiden sein gesamtes Vermögen seinem einzigen treuen Begleiter – Hund Fiffi. Stellen Sie sich vor, Sie könnten Ihr gesamtes Hab und Gut Ihrem Hund, Ihrer Katze oder Ihrem Goldfisch vererben. Ihrem treuen Begleiter der letzten Jahre, der Sie garantiert nie enttäuscht hat und immer an Ihrer Seite stand. So rührend und verlockend wie die Möglichkeit klingt, ist sie rechtlich gesehen leider unmöglich. Denn Tiere besitzen keine Erbfähigkeit – nur auf Menschen oder juristische Personen kann nach dem Tod einer Person ein Vermögen übertragen werden. Aber Ihre geliebten Haustiere müssen auch nach Ihrem Tod nicht auf gewisse Annehmlichkeiten verzichten, denn es gibt Möglichkeiten, nach dem eigenen Ableben für das Wohl des Tieres zu sorgen.

Da Tiere nach deutschem Recht nicht auf direktem Wege erben können, kann nur über Umwege sichergestellt werden, dass das geliebte Tier in den Genuß von Herrchens oder Frauchens letztem Willen kommt. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten. Der in diesem Zusammenhang bekannteste Erbfall in Deutschland ist das Vermächtnis des verstorbenen Modehändlers Rudolph Moshammer, der in seinem Testament u.a. festlegte, dass sein Chauffeur für den Terrier Daisy zu sorgen hat. Der Hündin wurde weiterhin zugesprochen, dass sie bis zu ihrem Tod in der Münchner Luxusvilla von Moshammer wohnen darf. Der Hund hat in diesem Fall zwar das Haus und auch das Geld nicht direkt geerbt, aber dennoch von beidem profitieren können. Stellen Sie sich nun den Fall vor, dass Tiere rechtlich gesehen erben dürften. Die Haustiere hätten von der Erbschaft keinerlei Vorteile, denn was soll der treue Vierbeiner mit Geld anfangen, dass er selbst nicht ausgeben kann?

Daher empfiehlt es sich, eine Person als Erbe einzusetzen, die sich um das geliebte Haustier kümmert. Der Erbe sollte bestenfalls dem Erblasser und dem Tier, für das er sorgen will, nahestehen. Um sicher zu gehen, dass es dem Tier auch wirklich gut geht, kann man zur Überwachung des Vollzugs der Fürsorgepflicht für das Haustier einen Testamentsvollstrecker bestimmen.

Wünschen Sie jedoch eine noch stärkere Absicherung Ihres „verwaisten Lieblings“, lässt sich dies durch Auflagen an den Erben im Testament sicherstellen, welche wirtschaftlich spürbare Sanktionen für die unzureichende Betreuung vorsehen. Eine Klausel, die den Erhalt der Erbschaft von der ordnungsgemäßen Pflege des Haustieres abhängig macht, dürfte je nach Nachlassvermögen für ausreichende Motivation bei dem möglichen Erben sorgen, um Fiffi in der verbleibenden Zeit den Himmel auf Erden zu bereiten. Und da man als Herrchen/Frauchen selbst am besten weiß, was das Haustier am liebsten mag, empfiehlt es sich, anhand konkreter Aufgabenlisten sicherzustellen, was der Erbe unter fürsorglicher Pflege zu verstehen hat. So erhält der Erbe den Nachlass zum Beispiel nur, wenn er sich entsprechend den Vorgaben um das Haustier des Verstorbenen kümmert oder einen bestimmten Teil des Erbes in die Pflege, Versorgung und Bedürfnisse des Haustieres steckt.

Es gibt Erblasser, die den Erben mit langen Aufgabenlisten für Hundepflege zur Verzweiflung bringen. In der Tat können Testamente bei entsprechender Gestaltung mehr Fluch als Segen für die Erben sein. Daher  sollten Sie stets beachten, dass derjenige, der per Testament auf den Hund oder Goldfisch kommt, dieses „Geschenk“ nicht akzeptieren muss. Das Erbe kann abgelehnt werden. Allerdings würde dem Begünstigten unter diesen Umständen auch das Vermögen entgehen.

Für besonders große Erbschaften besteht zudem die Alternative, eine Stiftung zu gründen, die sich nach Ableben des Besitzers um das Wohlergehen des Tieres und bei entsprechendem Stiftungszweck um das Wohlergehen einer ganzen Tierart kümmert. Diese Lösung ist für den Fall sinnvoll, dass es dem Erblasser um mehr geht, als die Absicherung des Haustiers und er sein Vermögen nicht ein oder mehreren Personen vererben möchte. Mit einer Stiftung kann der Erblasser vor allem sicherstellen, dass sein Geld nur für einen bestimmten Zweck eingesetzt wird.