Neues zum Filesharing; Abmahnung im Kinderzimmer

Wissenswertes anhand der Morpheus Entscheidung des BGH, Urteil vom 15. November 2012 - I ZR 74/12 - Morpheus; Nach dem Morpheus Urteil konnten viele abmahngebeutelte Eltern aufatmen.

Der BGH stellt mit dem Urteil zum Filesharing klar, dass er an die sogenannte „Sommer unseres Lebens Rechtsprechung“ anknüpft. Das bedeutet, dass Eltern im Rahmen der Abmahnung und in einem anschließenden gerichtlichen Verfahren nicht mehr als Täter oder Teilnehmer für Urheberrechtsverletzungen haften, soweit sie ihre Kinder aufgeklärt haben. Ferner bleibt jedoch die tatsächliche Vermutung bestehen, dass derjenige, dessen IP-Adresse zur Rechtsverletzung zugeordnet werden kann, auch derjenige ist, welcher für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Doch kann diese tatsächliche Vermutung erschüttert werden, soweit der Urheber glaubhaft macht, dass die Rechtsverletzung ausschließlich in den Verantwortungsbereich eines Dritten liegt.

Eltern sind folglich dann keine Störer mehr, soweit sie ihre Kinder über die Gefahren und damit einhergehenden Haftungsfolgen unrechtmäßiger Down- aber vor allem auch Uploads aufklären. Die Aufklärung reicht jedoch dann nicht mehr aus, wenn für die Eltern Anhaltspunkte bestehen, dass ihre Kinder im Netz Rechtsverletzungen begehen, so der Senat des BGH. Dann müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, wie z.B. die Sperrung einzelner Homepages bis hin zu einer ständigen Kontrolle der Kinder während der Computer- bzw. Internetnutzung. Auch besteht die Möglichkeit, dass sich die Kinder über ihr eigenes Profil anmelden, über welches nur bestimmte - von den Eltern zuvor genehmigte Homepages - aufrufen lassen.

Empfehlung

Von diesen technischen Errungenschaften sollte man Gebrauch machen. Denn es bietet den Eltern nicht nur Sicherheit vor Abmahnanwälten, sondern auch darüber hinaus einen Einblick in die virtuelle Welt des Kindes. Und das kann, soweit sie noch einen Erziehungsauftrag haben, kein Fehler sein. Das Internet ist schnelllebig und birgt Gefahren. Eltern wissen oft nicht, wo Kinder im Internet surfen oder auch mit wem sie z.B. bei Facebook „befreundet“ sind und sich austauschen. Daher gilt Obacht! Siehe auch: schau-hin.info