TikTok Musik Abmahnung: Warum Unternehmen trotz Plattform-Lizenzen zahlen müssen

Musik in Reels, Shorts und TikToks: Was hinter den Abmahnungen von Unternehmen wie SoundGuardian und IPPC Law steckt

Für viele Unternehmen sind TikTok, Instagram und Facebook längst feste Bestandteile des Marketings. Besonders beliebt sind Videos und Reels mit angesagter Hintergrundmusik, denn passende Songs erhöhen die Aufmerksamkeit.

Viele Betroffene gehen davon aus, dass die Nutzung rechtlich unproblematisch sei, weil die Plattformen umfangreiche Musikbibliotheken bereitstellen und sich die dort angebotenen Titel mit wenigen Klicks in eigene Beiträge integrieren lassen. Umso größer ist die Überraschung, wenn Wochen, Monate oder sogar Jahre später ein anwaltliches Schreiben ins Haus flattert, in dem Urheberrechtsverletzungen geltend gemacht und Schadensersatzforderungen erhoben werden, die schnell mehrere tausend Euro erreichen können.

Wer fordert Schadensersatz? – Die Akteure im Überblick

Die Durchsetzung von Urheberrechten auf Social-Media-Plattformen hat sich in den vergangenen Jahren stark professionalisiert. Rechteinhaber und ihre Vertreter gehen heute zunehmend systematisch gegen die unlizenzierte Nutzung von Musik vor. Die im Folgenden genannten Akteure stehen dabei beispielhaft für eine Vielzahl von Unternehmen und Kanzleien, die in diesem Bereich aktiv sind.

In diesem Zusammenhang tritt unter anderem die SoundGuardian GmbH in Erscheinung. Das Unternehmen macht Nutzungsrechte an verschiedenen Musiktiteln geltend und wendet sich an Nutzer, die entsprechende Songs in Social-Media-Beiträgen verwendet haben sollen. In den vielen Fällen wird dabei eine nachträgliche Lizenzierung angeboten.

Ein weiterer Akteur in diesem Bereich ist die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft. Die Kanzlei macht Ansprüche im Auftrag verschiedener Rechteinhaber geltend und konzentriert sich dabei unter anderem auf virale Trendsounds und bekannte Meme-Tracks.

Das zentrale Missverständnis: Was Plattformlizenzen tatsächlich erlauben

Ein weit verbreiteter Irrtum basiert auf der Annahme, dass die direkte Verfügbarkeit eines Musiktitels bei TikTok oder Instagram automatisch dessen rechtssichere Nutzung erlaubt.

Zwar schließen Plattformen wie TikTok, Instagram oder Facebook Lizenzvereinbarungen mit Musiklabels, Verlagen und weiteren Rechteinhabern ab. Für Nutzer ist allerdings meist kaum nachvollziehbar, welche konkreten Rechte im Einzelfall tatsächlich lizenziert sind. Diese Unsicherheit bildet den Ausgangspunkt vieler späterer Auseinandersetzungen.

Besonders relevant ist die Unterscheidung zwischen privater und geschäftlicher Nutzung. Zahlreiche Plattformlizenzen sind auf rein private Inhalte zugeschnitten. Sobald ein Account jedoch der Vermarktung eines Unternehmens, einer Dienstleistung oder einer selbstständigen Tätigkeit dient, kann die rechtliche Bewertung eine andere sein.

Warum die Forderungsbeträge oft so hoch ausfallen

Die Höhe der geltend gemachten Forderungen sorgt bei Betroffenen regelmäßig für Unverständnis. Viele fragen sich, wie wenige Sekunden Hintergrundmusik Schadensersatzforderungen im vierstelligen Bereich rechtfertigen sollen.

Rechtlich stützen sich die Anspruchsteller dabei häufig auf die sogenannte Lizenzanalogie. Vereinfacht gesagt wird gefragt, welche Lizenzgebühr vernünftige Vertragsparteien für die konkrete Nutzung vereinbart hätten, wenn die Nutzung vorab ordnungsgemäß lizenziert worden wäre.

Hierbei werden professionelle Lizenzmodelle und kommerzielle Nutzungsszenarien als Vergleichsmaßstab herangezogen. Ergänzt um Rechtsanwaltskosten, Dokumentationsaufwand und teilweise Ermittlungskosten entstehen somit schnell erhebliche Gesamtforderungen.

Was im Einzelfall geprüft werden sollte

Wer ein entsprechendes Schreiben erhält, sollte die Forderung nicht vorschnell akzeptieren, sondern die rechtliche Ausgangslage sorgfältig prüfen lassen.

Zunächst stellt sich die Frage, ob der Anspruchsteller überhaupt berechtigt ist, die geltend gemachten Rechte durchzusetzen. Hierfür muss nachvollziehbar dargelegt werden, dass tatsächlich eine lückenlose Rechtekette besteht.

Darüber hinaus ist zu prüfen, in welchem Kontext die beanstandete Nutzung erfolgte. Ebenso sollte die Höhe der geltend gemachten Forderung kritisch hinterfragt werden. Gerade bei der Schadenshöhe bestehen häufig Ansatzpunkte für eine Reduzierung der geltend gemachten Ansprüche.

Schließlich kann auch der aktuelle Status der beanstandeten Inhalte eine Rolle spielen. So macht es einen Unterschied, ob das betroffene Video bereits gelöscht, nur archiviert oder nach wie vor öffentlich abrufbar ist. Bevor ein Beitrag vollständig entfernt wird, sollte jedoch das Veröffentlichungsdatum sowie die genaue Anzahl der Aufrufe und Likes (z.B. per Screenshots) dokumentiert werden.

Commercial Music Libraries 

Sobald ein Profil – sei es auch nur teilweise oder indirekt – der Bewerbung von Dienstleistungen, Produkten oder der eigenen beruflichen Tätigkeit dient, ist bei der Auswahl von Audiospuren besondere Sorgfalt geboten.

Grundsätzlich stellen Plattformen wie TikTok oder Instagram für solche Zwecke gesonderte, kommerzielle Musikbibliotheken (sogenannte Commercial Music Libraries) bereit, deren Nutzung für gewerbliche Accounts freigegeben ist.

In der Praxis bergen aber auch diese plattformeigenen Bibliotheken ein nicht zu unterschätzendes Risiko, das vielen Nutzern nicht bewusst ist. So kann ein Musiktitel, der heute offiziell für die kommerzielle Nutzung freigegeben ist, morgen bereits wieder aus der Bibliothek entfernt werden. Um absolute Rechtssicherheit zu gewährleisten, müsste der Status jedes verwendeten Songs theoretisch fortlaufend überprüft werden.

Das richtige Verhalten nach Erhalt eines Abmahnschreibens

Bei Erhalt eines Forderungsschreibens gilt: Ruhe bewahren, aber das Schreiben keinesfalls ignorieren. Werden Fristen versäumt, können gerichtliche Schritte folgen, die zusätzliche Kosten verursachen.

Ebenso wenig empfiehlt es sich, die Forderung ungeprüft zu bezahlen. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass einzelne Positionen angreifbar sind oder die geltend gemachten Beträge reduziert werden können.

Auch von einer eigenständigen Kontaktaufnahme mit der Gegenseite ist abzuraten. Aussagen zur Nutzung des Accounts oder zu den Hintergründen eines Beitrags können unter Umständen später gegen den Betroffenen verwendet werden.

Besondere Vorsicht ist bei beigefügten Unterlassungserklärungen geboten. Diese sind in der Regel sehr weit gefasst. Wer eine solche Erklärung unterschreibt, setzt sich unter Umständen einem erheblichen Vertragsstrafenrisiko aus.

Sinnvoll ist es stattdessen, sämtliche Unterlagen aufzubewahren und zeitnah eine rechtliche Einschätzung einzuholen. Eine auf Urheber- und Medienrecht spezialisierte Kanzlei kann prüfen, ob die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen, ob die Forderungshöhe angemessen ist und welche Handlungsmöglichkeiten im konkreten Einzelfall bestehen.

Bei Fragen zu diesem Thema schreiben Sie eine E-Mail an info@kbm-legal.com. Fachanwalt für Urheberrecht Götz Sommer sowie Rechtsanwalt Bela Mastiaux und Rechtsanwalt Sebastian Hacken beraten speziell zum Thema Musikrecht.