Fußballtickets weiterverkaufen: Rechte, Risiken und Abmahnungen im Überblick

Viele Fans verkaufen ihre Tickets spontan über eBay oder Kleinanzeigen. Was dabei rechtlich schiefgehen kann und wann es richtig teuer wird, zeigt dieser Beitrag.

Fußballtickets weiterverkauft: Wann das erlaubt ist und wann es teuer werden kann

Das Ticket für das nächste Heimspiel liegt seit Wochen bereit, doch plötzlich kommt etwas dazwischen: ein wichtiger Geschäftstermin, eine Erkrankung oder familiäre Verpflichtungen machen den Stadionbesuch unmöglich. Damit der Platz nicht leer bleibt und kein finanzieller Verlust entsteht, wird die Eintrittskarte kurzerhand über eBay, Kleinanzeigen oder eine Ticketbörse angeboten.

Für viele Fans ist die Angelegenheit damit erledigt. Dass dieses Vorgehen ein juristisches Nachspiel haben kann, wird den Betroffenen meist erst bewusst, wenn plötzlich Unterlassungs- und Zahlungsansprüche gegen sie geltend gemacht werden. 

Warum Vereine gegen den Ticketweiterverkauf vorgehen

Das konsequente Vorgehen der Vereine gegen den unautorisierten Verkauf auf dem Ticketzweitmarkt dient primär dem Schutz wirtschaftlicher, sozialer und sicherheitsrelevanter Interessen. Die Clubs reagieren damit auf die Tatsache, dass der unregulierte Weiterverkauf außerhalb der offiziellen Vertriebskanäle in vielen Fällen zu deutlich überhöhten Preisen führt, was sowohl die Fans als auch den Verein selbst benachteiligt.

Darüber hinaus bieten unautorisierte Drittplattformen und gewerbliche Wiederverkäufer oftmals keine Transparenz über die Herkunft der Tickets. Dies erhöht für die Käufer die Gefahr von Betrugsfällen und kann am Spieltag zu Problemen beim Einlass führen.

Neben diesen wirtschaftlichen Aspekten ist auch die Stadionsicherheit betroffen, da beispielsweise die Durchsetzung von Stadionverboten nur durch nachverfolgbare Vertriebswege gewährleistet werden kann. Auch vor diesem Hintergrund setzen die Clubs als Kontrollinstrument zunehmend auf personalisierte Tickets.

Autorisierte Weitergabe vs. unzulässiger Verkauf

Mit dem Kauf eines Fußballtickets entsteht ein Vertragsverhältnis mit dem Veranstalter. Bestandteil dieses Vertrages sind die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des jeweiligen Vereins. Darin ist häufig geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Ticket weitergegeben werden darf und wann ein Weiterverkauf unzulässig ist.

Welche Regelungen im Einzelnen gelten, hängt vom jeweiligen Verein ab. In vielen Fällen ist die Weitergabe an Freunde oder Familienmitglieder erlaubt. Ebenso betreiben zahlreiche Vereine eigene Ticketbörsen, über die Karten kontrolliert und meist zum Originalpreis weiterverkauft werden können.

Problematisch wird es dagegen, wenn Tickets öffentlich auf Drittplattformen angeboten werden. Je nach Ausgestaltung der Ticketbedingungen kann bereits das öffentliche Anbieten auf solchen nicht autorisierten Plattformen als Verstoß angesehen werden, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wurde.

Die typischen Forderungen einer Ticket-Abmahnung

Wer wegen des Weiterverkaufs von Eintrittskarten abgemahnt wird, sieht sich regelmäßig mit mehreren Forderungen konfrontiert. Im Mittelpunkt steht dabei meist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Problematisch ist dabei, dass die von der Gegenseite vorformulierten Erklärungen oftmals sehr weit gefasst sind und über den konkreten Einzelfall hinausgehen.

Daneben werden Vertragsstrafen geltend gemacht. Die geforderten Beträge bewegen sich nicht selten im mittleren dreistelligen oder sogar vierstelligen Bereich. Zusätzlich verlangen die beauftragten Kanzleien in der Regel die Erstattung ihrer Anwaltskosten.

Warum jede Abmahnung eine sorgfältige Prüfung erfordert

Ob ein Verstoß gegen die ATGB vorliegt, bedarf stets einer sorgfältigen Einzelfallprüfung. Ein wichtiger Ansatzpunkt ist hierbei unter anderem die Frage, ob die Ticketbedingungen überhaupt wirksam Vertragsbestandteil geworden sind.

Ebenso wichtig ist die Abgrenzung zwischen privatem und gewerbsmäßigem Handeln. Wer einmalig eine Karte verkauft, weil er verhindert ist, befindet sich in einer anderen Situation als jemand, der regelmäßig Tickets ankauft und mit Gewinn weiterveräußert.

Darüber hinaus spielt die konkrete Art des Ticketerwerbs eine Rolle. Wurde die Karte nicht direkt beim Verein, sondern über Dritte erworben, können sich zusätzliche rechtliche Fragen stellen.

Wie Betroffene richtig reagieren sollten

Wer eine Abmahnung erhält, sollte sich davon nicht einschüchtern lassen. Die gesetzten Fristen sind oft kurz bemessen und sollen bewusst Druck erzeugen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Angelegenheit auf die lange Bank geschoben werden kann, vielmehr ist eine zeitnahe und besonnene Reaktion anzuraten.

Nicht empfehlenswert ist eine eigenständige Kontaktaufnahme mit der Gegenseite. Aussagen über die Hintergründe des Verkaufs, frühere Ticketverkäufe oder die eigene Motivation können ggf. später gegen den Betroffenen verwendet werden.

Zahlen Sie zudem nicht vorschnell und unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung, bevor die Forderungen rechtlich überprüft wurden. In der Praxis zeigt sich, dass die Höhe des geforderten Betrages oft reduziert werden kann.

Wer wegen des Weiterverkaufs von Fußballtickets abgemahnt wurde, sollte daher frühzeitig professionellen Rat einholen. Ein rechtzeitiges und strategisch durchdachtes Vorgehen erhöht die Chancen erheblich, die Angelegenheit einer wirtschaftlich sinnvollen Lösung zuzuführen.

Bei Fragen rund um das Thema Weiterverkauf, Verträge, AGB und Lizenzen schreiben Sie eine Mail an info@kbm-legal.com. Die Anwälte von KBM Legal, insbesondere Rechtsanwalt Sebastian Hacken helfen Ihnen dabei, Verträge rechtssicher zu gestalten.