Rechtsstreit um Nutzerkonto auf Social-Media-Plattform: Entscheidung zur Wiederherstellung und Datenlöschung
OLG Köln, Urteil vom 25.01.2024 – 15 U 45/23
Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Urteil vom 25.01.2024 über die Ansprüche eines Nutzers gegen den Betreiber eines sozialen Netzwerks entschieden, nachdem dessen Beiträge gelöscht und sein Konto deaktiviert wurden.
Der Kläger war als registrierter Nutzer des sozialen Netzwerks tätig und sah sich mit der Löschung mehrerer seiner Beiträge sowie der anschließenden Deaktivierung seines Nutzerkontos konfrontiert. In einem vorhergehenden Urteil hatte das Landgericht die Beklagte verurteilt, das Profil des Klägers wiederherzustellen und ihm Auskunft über die Deaktivierung zu erteilen. Mit seiner Berufung verfolgte der Kläger jedoch weitergehende Ansprüche, darunter die Löschung von Daten über frühere Sperrungen, die Unterlassung zukünftiger Sperrungen ohne vorherige Information und Schadensersatz.
Das Oberlandesgericht wies die Berufung des Klägers zurück und bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts. Es stellte fest, dass ein Anspruch auf Löschung von Informationen über gelöschte Beiträge nicht besteht, da die Datenverarbeitung zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sei. Zudem wurde ein Anspruch auf das Zurücksetzen des Zählers für Verstöße verneint, da es sich hierbei um eine rechtliche Bewertung der Beklagten handele. Der Unterlassungsanspruch bezüglich künftiger Sperrungen wurde als zu weitgehend abgelehnt, da es Situationen geben kann, in denen eine sofortige Sperrung ohne vorherige Information des Nutzers zulässig ist.
Bei Fragen zur Löschung von Accounts auch unter datenschutzrechtlichen Erwägungen stehen wir Ihnen bei KBM Legel jederzeit gerne zur Verfügung.