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Arbeitsrecht: Das ändert sich 2023

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Jahr 2023.

 

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Ab dem 01. Januar 2023 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch. Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber weiterhin über die Arbeitsunfähigkeit informieren. Dazu ruft der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten bei der Krankenkasse ab. Damit bleibt die Meldepflicht bestehen, jedoch entfällt grundsätzlich die Vorlagepflicht. Mehr zu dem Thema finden Sie in unserem Beitrag zur e-AU.  

 

Elektronische Bescheinigungen für die Arbeitsagentur

Auch können ab dem 01. Januar 2023 die Arbeitsbescheinigung, die EU-Arbeitsbescheinigung sowie die Nebeneinkommensbescheinigung grundsätzlich nur noch digital an die Arbeitsagentur übermittelt werden. Die Pflicht gilt unabhängig von Unternehmensgröße und Branche. Ausnahmen gelten für Arbeitsverhältnisse die zum 31. Dezember 2022 enden sowie für zu bescheinigende Nebeneinkommen.

 

Arbeitnehmerpauschbetrag

Ab dem 01. Januar 2023 wird der Pauschbetrag für Werbungskosten von Arbeitnehmern auf 1.230 Euro erhöht. Bis zu diesem Betrag können Arbeitnehmer ihre Werbungskosten bei der Einkommenssteuererklärung ohne einen Nachweis geltend machen.

 

Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale wird von fünf auf sechs Euro pro Tag angehoben, also bis zu 1.260 Euro im Jahr sowie auf 210 absetzbare Tage erhöht.

 

Arbeitszeiterfassung

Laut Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) müssen Arbeitgeber ab sofort ein System zur Arbeitszeiterfassung einführen. Zu erfassen sind Beginn und Ende der Arbeitszeit, Pausenzeiten und Überstunden. Die Arbeitszeiterfassung hat dabei tatsächlich und korrekt zu erfolgen. Lesen Sie mehr zu dem Thema in unserem Beitrag zur Zeiterfassung.

 

Bürgergeld

Ab dem 01. Januar 2023 wird das Hartz IV von dem Bürgergeld abgelöst. Alleinstehende erhalten künftig 502 Euro monatlich.

 

Kindergeld und -unterhalt

Auch das Kindergeld steigt im kommenden Jahr für jedes Kind auf 250 Euro pro Monat.

Die Höhe des Kindesunterhaltes bestimmt die jährlich aktualisierte Düsseldorfer Tabelle. Änderungen dieser sind auf der Internetseite des OLG Düsseldorf.

 

Inflationsausgleich

Auch im Jahr 2023 können Unternehmen ihren Arbeitnehmern eine steuerfreie Prämie zahlen. Dabei werden auf Zahlungen von bis zu 3.000 Euro keine Steuern und Abgaben erhoben. Dies soll zur finanziellen Entlastung in Anbetracht der Inflation beitragen.

 

Erhöhung der Obergrenze für Midijobs

Im Jahr 2023 wird die Midijob-Grenze auf 2.000 Euro brutto im Monat erhöht. Erst ab einem monatlichen Einkommen von mindestens 2.000 Euro brutto werden die vollen Sozialabgaben abgezogen.

 

Urlaubsverjährung

Der Urlaubsanspruch verjährt nach drei Jahren. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt jedoch erst am Ende des Kalenderjahres zu laufen, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer konkret auf seinen Urlaubsanspruch und den Verfall hinweist, so der Europäische Gerichtshof. Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem Beitrag zur Verjährung von Urlaubsansprüchen

 

Kurzarbeitergeld

Bis zum 30. Juni 2023 reicht es für einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld aus, wenn in Unternehmen mindestens 10 Prozent der Arbeitnehmer einen Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent haben. Damit wurde die befristete Zugangserleichterung für den Bezug zum Kurzarbeitergeld verlängert.

 

Zusatzbeitrag für gesetzliche Krankenkassen

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen für das Jahr 2023 wurde auf 1,6% festgelegt. Damit steigt der Zusatzbeitrag im Vergleich zum Vorjahr um 0,3%.

 

Anwaltliche Beratung durch das Team von KBM Legal

Bei Fragen zu den aufgeführten Änderungen oder zu weiteren Problemstellungen im Bereich des Arbeitsrechts stehen Ihnen die Anwälte von KBM Legal selbstverständlich gerne zur Verfügung.