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Die Reform des Nachweisgesetzes: Umgehender Handlungsbedarf für Arbeitgeber

Wichtige Änderungen des Nachweisgesetzes (NachwG) kurz erklärt Am 23. Juni 2022 hat der Deutsche Bundestag diverse Änderungen im Nachweisgesetz (NachwG) verabschiedet. Diese Änderungen treten zum 1. August 2022 in Kraft. Aus den Änderungen folgt in der Regel ein Handlungsbedarf für Arbeitgeber. 

1.    Wesentliche Inhalte der Gesetzesänderung

Durch die Gesetzesänderung treffen den jeweiligen Arbeitgeber erweiterte Nachweispflichten gegenüber den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen. An dieser Stelle möchten wir Sie nur auf die wichtigsten Punkte hinweisen. Inhaltlich geht es insbesondere um:

•    Die Regelung der Vergütungsbestandteile (Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie andere Bestandteile des Arbeitsentgelts)
•    Die Dauer der Probezeit (soweit vereinbart)
•    Die Regelung der vereinbarten Arbeitszeit, vereinbarte Ruhezeiten und Ruhepausen
•    Die Regelung zu Überstunden, insbesondere die Voraussetzungen für die Anordnung von Überstunden
•    Das Verfahren bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses (Schriftformerfordernis, Angabe von Kündigungsfristen sowie die dreiwöchige Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage)


2.    Betroffene Arbeitsverhältnisse

Die verabschiedeten Gesetzesänderungen betreffen sowohl bestehende Arbeitsverhältnisse als auch Neueinstellungen. Ab dem 1. August 2022 müssen Arbeitgeber die neuen Inhalte des Nachweisgesetzes und die darin festgelegten Informationspflichten bei jeder Neueinstellung beachten. In der Regel ist eine Anpassung der Arbeitsverträge erforderlich.

Auch bei bestehenden Arbeitsverhältnissen sind die neuen Regelungen des Nachweisgesetzes zu berücksichtigen. Relevant wird dies insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer bzw. einer Arbeitnehmerin aufgefordert wird, die neuen Informationen nach dem Nachweisgesetz mitzuteilen. Hierbei ist zu beachten, dass dem Arbeitgeber für die schriftliche Informationserteilung grundsätzlich nur eine Frist von sieben Tagen eingeräumt wird.


3.    Drohende Bußgelder

Bei einem Verstoß gegen die Regelungen des Nachweisgesetzes ist mit einem Bußgeld von bis zu 2000 € je Verstoß zu rechnen.

Fazit:

Da die Änderungen des Nachweisgesetzes bereits zum 1. August 2022 in Kraft treten, müssen sich Arbeitgeber schnellstmöglich mit den neuen Regelungen vertraut machen und die Änderungen des Nachweisgesetzes entsprechend umsetzen. Dies erscheint insbesondere erforderlich, um drohende Bußgelder abzuwenden.

Bei Fragen zu den Gesetzesänderungen und deren Umsetzung sowie bei allen weiteren arbeitsrechtlichen Fragen stehen wir Ihnen von KBM Legal Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.