In Zeiten von Corona stehen viele Eltern vor dem Problem, wie sie Arbeit und Kinderbetreuung vereinbaren sollen. Für Eltern aus systemrelevanten Berufen ist eine Notfallbetreuung eingerichtet, damit diese ihrer Arbeit nachgehen können. Doch wer bzw. welcher Beruf ist eigentlich systemrelevant? Hierfür haben die Länder – so beispielsweise das Land NRW mit der sog. Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO) – Verordnungen erlassen, die genau diese Fragen klären. Für das Land NRW ist der sog. besondere Betreuungsbedarf in § 3 der CoronaBetrVO geregelt. Die betroffenen Personen bzw. Berufsgruppen sind in den Anlagen zur Verordnung aufgeführt.
Zu den systemrelevanten Berufen bzw. zu den Tätigkeitsbereichen für eine erweiterte Notfallbetreuung bis 22. April 2020 gehören u.a.
- Ärzte
- Krankenschwestern
- Rettungskräfte
- Hebammen
- Apotheker
- Polizisten
- Mitarbeiter von Wach- und Sicherheitsdiensten,
- Bus- und Bahnfahrer,
- Postboten,
- Mitarbeiter im Lebensmittel- und Drogerieeinzelhandel,
- Hersteller im Bereich Lebensmittel- und Drogerieeinzelhandel,
- Mitarbeiter in der Pharmaindustrie,
- Angestellte von Hausmeisterdiensten und Gebäudereinigungen,
- Mitarbeiter auf dem Gebiet der Energie- und Wasserversorgung,
- Psychotherapeuten,
- Banken,
- Notare,
- Rechtsanwälte
Nähere Informationen finden Sie unter:
https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#06b8ce74
und
Bei Fragen rund um das Thema Systemrelevanz und Arbeitsrecht stehen wir bei KBM Legal Rechtsanwälte Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.