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Die Zeichen stehen gut – Tipps für Ihre erfolgreiche Markenanmeldung

Die Marke Ihres Unternehmens zeichnet sich durch einen hohen Wiedererkennungswert für Kunden aus. Sie präsentiert Ihre Leistung, ist Ihr Aushängeschild und stellt einen hohen Vermögenswert für Ihr Unternehmen dar. Um Ihre Marke zu schützen, lohnt es sich, Ihr Zeichen offiziell beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eintragen zu lassen.

Für die erfolgreiche Registrierung Ihrer Marke sollten Sie einige Dinge beachten. Unerlässlich für die Markenanmeldung ist die Einzigartigkeit Ihres Zeichens. Diese sollten Sie vorab überprüfen, indem Sie eine Markenrecherche durchführen.

Eine Marke beim DPMA anmelden können Sie als natürliche und juristische Person sowie als rechtsfähige Personengesellschaft. Von Antragstellung bis Eintragung Ihrer Marke können bis zu mehrere Monate vergehen. Die Schutzdauer der Marke beginnt mit dem Tag der Anmeldung und endet nach 10 Jahren. Danach kann sie gegen eine Gebühr jeweils um 10 Jahre verlängert werden.

Antragstellung beim Deutschen Patent- und Markenamt

Am Einfachsten ist die Antragstellung, wenn Sie das Formular online ausfüllen. Eine schriftliche Anmeldung ist aber auch möglich. Allerdings ist die elektronische Variante nicht nur schneller, sondern auch günstiger.

Die Anmeldeanforderungen sind auf der DPMA-Seite genau erklärt und können je nach Marke und Art variieren. Als Mindestanforderung für eine erfolgreiche Markenanmeldung benötigt das DPMA folgende Angaben:

  • Eindeutige und vollständige Angaben zu Ihrer Person, die es erlauben, Ihre Identität als Anmelder festzustellen
  • Die Wiedergabe der Marke, in Wort, Bild, Design, Schrift, Farbe etc.
  • Die Markenform
  • Das Verzeichnis der Waren und/oder Ihrer Dienstleistungen, in der Ihre Marke eingetragen werden soll

Wichtig zu beachten ist auch: Eine nachträgliche Änderung Ihrer Angaben zur Marke ist nicht möglich. Sie können also das Design, Worte, Farben etc. nicht mehr ändern, sobald der Antrag beim DPMA eingegangen ist. Lediglich die bisher getroffene Auswahl der Waren- und Dienstleistungen kann nach Eintragung der Marke noch verringert werden. Außerdem müssen Schutzgegenstand und beanspruchte Markenform eindeutig erkennbar sein, ansonsten ist die Anmeldung unwirksam oder sichert nicht den Zeitrang des Anmeldedatums.
Dabei ist das Datum des Anmeldetages unter Umständen von großer Bedeutung. Denn erst ab dem Anmeldetag kann ein Anspruch auf Markenschutz geltend gemacht werden.

Besonderheiten bei der Markenanmeldung

Anmeldungen von Wortmarken, Bildmarken oder Wort-/Bildmarken können postalisch (und zusätzlich vorab per Telefax) oder elektronisch übermittelt werden. Bewegungsmarken, Farbmarken oder Positionsmarken lassen sich gegebenenfalls als Schutzgegenstände nicht durch eine reine grafische Wiedergabe ausreichend eindeutig darstellen. In solchen Fällen sollten Sie Ihrer Marke eine Beschreibung beifügen. Dies ist auf festgelegten Maßen eines DIN-A4-Blattes oder auf einem elektronischen Datenträger (CD oder DVD) möglich.

Wenn Sie Ihre Marke in Farbe statt in Schwarz-weiß eintragen möchten, denken Sie daran auf dem Antrag die Farbwiedergabe Ihrer Marke exakt zu benennen. Die wörtlich anzugebenden Farbbezeichnungen, wie zum Beispiel Rot, Grün, Blau, müssen eindeutig in Position und Umfang erkennbar sein. Markieren Sie also am besten, welche Zeichen in welcher Farbe darzustellen sind, um Ihrer Marke zu entsprechen.

Auch Hörmarken müssen mit einer grafischen Darstellung beantragt werden. Diese muss die Marke in einem Notensystem darstellen. Zusätzlich ist eine Klangwiedergabe Ihrer Marke auf CD oder DVD miteinzureichen

Definieren Sie den Leistungsumfang Ihrer Marke

Eine pauschalisierte Markeneintragung ist nicht möglich. Eine Marke muss immer mit einem bestimmten Umfang an Waren und/oder Dienstleistungen verbunden sein. Geben Sie deswegen genau an, welche Waren und/oder Dienstleistungen Ihre Marken kennzeichnen sollen.
Laut DPMA ist die unzureichende oder fehlerhafte Kennzeichnung des Umfangs der Markennutzung der häufigste Grund für Verzögerungen im Anmeldungsprozess. Nehmen Sie sich daher im Vorfeld lieber etwas mehr Zeit.

Recherche im Markenregister

Übrigens: Ein Zeichen wird als Marke eingetragen, wenn der Anmeldung keine absoluten Eintragungshindernisse (§ 8 MarkenG; Art 7 Unionsmarkenverordnung) entgegenstehen. Allerdings führt das DPMA keinerlei Recherchen im Markenregister nach möglicherweise kritischen Merkmalen, wie zum Beispiel Ähnlichkeiten mit eingetragenen Marken, durch. Seitens des DPMA wird erwartet, dass Sie solche Kollisionsrisiken vorher selber prüfen. Um daher ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden, sollten Sie im Vorfeld etwas Zeit in eine Markenrecherche investieren. Auch ein fachkundiger Anwalt kann Ihnen bei der Recherche mit Rat und Tat zur Seite stehen. Tipps und Hilfestellungen finden Sie in unserem Artikel über Markenrecherche.