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Gefährliche fremde Federn

Amazon haftet, wenn Marketplace-Verkäufer urheberrechtswidrige Bilder verwenden

Der Online-Versandhändler Amazon muss Marketplace-Verkäufer daran hindern Bilder zu nutzen, an denen sie keine Rechte haben. So entschied das LG Berlin in seinem Urteil vom 26. Januar 2016 (Az.: 16 O 103/14 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).

Auslöser für die Entscheidung war eine Mahnung von Davidoff gegenüber Amazon, nachdem Produktfotos von Davidoffs Parfum „The Game“ auf der Amazon Website auftauchten.

Amazon führte mehrere Argumentationen gegen die Abmahnung durch Davidoff an. Da es sich laut Auffassung von Amazon um fremde Inhalte seiner Marketplace-Verkäufer handele, müsse Amazon frühestens ab Kenntnis der urheberrechtswidrigen Nutzung der Bilder aktiv werden. Die Marketplace-Verkäufer seien zudem Vertragspartner von Davidoff und hätten mit der Bestätigung der Amazon-AGB dem Online-Versandhändler die Nutzungsrechte an den Fotos eingeräumt. Außerdem sei das Vorgehen von Davidoff kartellrechtswidrig und rechtsmissbräuchlich, da der Parfumhersteller so versuche, den freien Online-Verkauf von Parfum zu unterbinden.

Gericht widerspricht Amazon

Das LG Berlin folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Nach Auffassung der Richter handele es sich nicht um fremde Inhalte. So sei der Amazon Algorithmus ausschlaggebend dafür, welche von den Verkäufern hochgeladenen Inhalte auf der Website angezeigt würden. Auf diese Weise greife Amazon in die Autonomie der Marketplace-Verkäufer ein, die ansonsten eventuell ein nicht urheberrechtswidriges Bild verwenden würden.