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Frauenquote kommt

Ab 2016 muss in bestimmten Großunternehmen bei Aufsichtsratswahlen eine Frauenquote von mindestens 30 Prozent erreicht werden

Der Bundestag hat heute den Gesetzesentwurf von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) und Justizminister Heiko Maas (SPD) zur Frauenquote verabschiedet. Der Entwurf sieht vor, dass börsennotierte Unternehmen mit voll mitbestimmungsberechtigten Arbeitnehmern von 2016 an bei der Besetzung von Aufsichtsratsposten einen 30-Prozent-Frauenanteil einhalten müssen. Ansonsten müssen Posten unbesetzt bleiben.

Darüber hinaus müssen rund 3500 mittelgroße Unternehmen bis Ende September eigene Zielvorgaben beim Frauenanteil in Vorstand, Aufsichtsrat und den obersten zwei Managementebenen erarbeiten. Zudem sieht das Gesetz Regelungen für eine Frauenquote im öffentlichen Dienst des Bundes vor.

Wirtschaftsverbände sehen die gesetzliche Frauenquote kritisch, weshalb die Bundesregierung eine Klage von Wirtschaftsvertretern vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das neue Gesetz erwarte.